Wir führen die neuen Preismodelle für unsere Girokonten zum 1. Juni 2021 ein.
Sie haben Fragen?
Hier finden Sie die passenden Antworten.
Neue Wege geht man am besten gemeinsam!
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Fragen zu unseren neue Girokontomodellen
Ja, die neuen Preismodelle gelten für jedes Ihrer Girokonten.
In welchem Kontomodell Sie sich zur Zeit befinden, können Sie dem Kontoauszug entnehmen und im Online-Banking einsehen.
Darüber hinaus werden Sie in Kürze ein persönliches Anschreiben von uns mit den für Sie wichtigen Information zu Ihrem derzeitigen Kontomodell erhalten.
Nein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. In den kommenden Wochen erhalten Sie zu unseren neuen Preismodellen ausführliche Informationen per Post. Sofern Ihr Girokontomodell das richtige für Sie ist, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Ja, über nachstehenden Link können Sie den Wechsel in ein anderes Kontomodell beauftragen.
Bitte beachten Sie:
Sofern Ihr Auftrag mindestens zwei Werktage vor Monatsende erteilt wird, erfolgt die Umstellung in das neue Girokontomodell zu Beginn des Folgemonats.
Das SpardaGirokonto passt zu Ihnen, wenn Sie beim Banking möglichst flexibel sein möchten. Denn damit können Sie auch Filial- und SB-Services kostenlos nutzen – zum Beispiel beleghafte Überweisungen.
Das SpardaGirokonto Online passt zu Ihnen, wenn Sie Ihre alltäglichen Bankgeschäfte im SpardaOnline-Banking erledigen. Besonders praktisch ist das ePostfach – damit erhalten Sie Ihre Kontoauszüge ganz bequem auf digitalem Weg. Das spart Papier und schont die Umwelt!
Ja. Denn zu unserem Selbstverständnis als Gemeinschaft gehört, dass wir junge Menschen besonders fördern. Kundinnen und Kunden, die 25 oder jünger sind, steht deshalb das kostenlose SpardaGirokonto für junge Leute zur Verfügung.
Ja – und zwar gibt es gleich zwei gute Nachrichten. Zum einen gilt es nicht mehr nur für Azubis, Studenten usw., sondern für alle Kundinnen und Kunden, die 25 oder jünger sind. Zum anderen haben wir das SpardaGirokonto für junge Leute – so der neue Name – noch ein bisschen günstiger gemacht: Die Mastercard kostet statt bisher 40 Euro nur noch 20 Euro pro Jahr.
Selbstverständlich! Sie können das SpardaOnline-Banking nutzen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der neuen Preismodelle für diese Services neue Preise gelten. Die Nutzung des Kontoauszugsdruckers ist beim SpardaGirokonto Online allerdings nicht möglich.
Wir haben uns bewusst entschieden, ganz einfache Preismodelle zu entwickeln. Auf Postengebühren für einzelne Bargeldabhebungen oder Kartentransaktionen haben wir bewusst verzichtet. Wir bieten Ihnen weiterhin leistungsstarke und kostengünstige Girokontomodelle an.
Kosten für Sonderleistungen, die nicht in den Kontomodellen erwähnt sind, finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis, das wir Ihnen mit dem Informationsschreiben Ende März zusenden.
Ebenso können Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis im geschlossenen Online-Banking-Bereich oder in Ihrer Filiale einsehen.
Fragen zum Verwahrentgelt
Wir haben das Verwahrentgelt zum 1. Februar 2021 eingeführt. Mit der Vereinbarung eines Verwahrvertrages werden diese fällig.
Die Abbuchung erfolgt jeweils zum Ende des Quartals im Rahmen des Rechnungsabschlusses – das erste Mal am 30. März 2021.
Es gilt zunächst für alle neuen Girokonten, die seit dem 15. November 2020, sowie für alle Tagesgeldkonten (SpardaCash oder SpardaCash Online), die seit dem 25. Januar 2021 eröffnet wurden.
Ältere Konten werden in Absprache mit den betroffenen Kundinnen und Kunden angepasst. Aufgrund hoher Freibeträge ist die große Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden von der Zahlung von Verwahrentgelt nicht betroffen.
Die Höhe des Verwahrentgelts beträgt grundsätzlich 0,5 Prozent p. a. Ihrer Einlage. Ob es fällig wird, richtet sich aber nach der Höhe der Einlagen. Dabei gilt ein Freibetrag von 50.000 Euro pro Girokonto sowie für das erste Tagesgeldkonto. Bei jedem weiteren Tagesgeldkonto entfällt der Freibetrag.
Ein konkretes Beispiel:
Das Guthaben auf Ihrem Girokonto beträgt 55.000 Euro. Ein Verwahrentgelt berechnen wir für die 5.000 Euro, die den Freibetrag übersteigen. Sie zahlen für diese Einlage also 25 Euro pro Jahr.
Es gilt ein Freibetrag von 50.000 Euro pro Girokonto sowie für das erste Tagesgeldkonto. Bei jedem weiteren Tagesgeld entfällt der Freibetrag.
Unabhängig davon, ob Ihre Einlagen betroffen sind – Ersparnisse auf Giro- oder Tagesgeldkonten verlieren angesichts der Niedrig- und Nullzinsen bei steigender Inflation auch ohne Verwahrentgelt stetig an Wert.
Darum ist es jetzt wichtiger denn je, sich um alternative Formen der Geldanlage zu kümmern. Sprechen Sie uns gerne an!
Auch wenn hohe Kundeneinlagen einen großartigen Vertrauensbeweis für unsere Bank darstellen – es ist höchste Zeit, seine Ersparnisse zeitgemäß umzuschichten. Wir zeigen Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Wünsche und Ziele, wie Sie Ihr Vermögen nicht nur vor den Auswirkungen der Niedrig- und Nullzinsphase, sondern auch vor einem inflationsbedingten Wertverlust schützen können – egal ob mit Fondssparplänen, Zertifikaten, Edelmetallen oder auch der Investition in eine eigene Immobilie.
Wir sind jederzeit für Sie da!
Sie können direkt Ihren Wunschtermin vereinbaren. Wir bieten Ihnen gerne Lösungen für Ihre persönliche Situation.
Fragen zu unserem Filial- und SB-Stellen Konzept
Wenn Ihre bisherige Filiale in ein SB-Center umgewandelt wurde, steht Ihnen dort kein Bankpostservice mehr zur Verfügung. Künftig haben Sie folgende Optionen:
- Nutzen Sie die Briefkästen unserer weiteren Filialen.
- Überweisen Sie direkt am SB-Terminal. Nutzen Sie hier auch die praktische Scan-Funktion für beleghafte Überweisungen.
- Erledigen Sie Überweisungen und viele weitere Aufträge bequem im Online-Banking.
- Senden Sie Ihre Bankpost per Post an:
Sparda-Bank Südwest eG
Kundenservice
Postfach 10 05 53
55136 Mainz
Das geht am einfachsten online unter www.sparda-sw.de/termin. vornehmen. Oder Sie rufen uns an unter 06131 / 63 63 63.
Ja. Wir freuen uns in allen Filialen der Sparda-Bank Südwest eG über Ihren Besuch. Termine vereinbaren Sie am einfachsten online unter www.sparda-sw.de/termin. Oder Sie rufen uns an unter 06131 / 63 63 63.
Nein, alles bleibt wie gehabt.
Immer mehr Kunden nutzen die Möglichkeit, sich beim Einkauf an der Kasse der Discounter mit Bargeld zu versorgen. Wo genau das in Ihrer Nähe möglich ist, können Sie unter www.sparda-sw.de/filialsuche sehen.
Klicken Sie einfach auf das Feld „Weitere Standorte zur kostenfreien Geldabhebung“.
Hier finden Sie alle Informationen zum SpardaOnline-Banking sowie zur Antragstellung.
Ja, Online-Banking ist sicher, wenn Sie sich angemessen vorsichtig verhalten. Hier stellen wir Ihnen ausführliche Informationen zur Verfügung.
Ja. Nutzen Sie beim Online-Banking über Ihren Internet-Browser zur Freigabe Ihrer Aufträge bequem und sicher Ihre girocard (Debitkarte) und den Sm@rt-TAN plus-Generator.
Unsere Produkte - Alles Wissenswerte zu Finanzierungen, Geldanlagen und dem Zahlungsverkehr
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Fragen und Antworten zur Baufinanzierung
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils.
Der Zinssatz wird bei Abschluss eines Annuitätendarlehens über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum festgeschrieben.
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.
Der Beleihungswert einer Immobilie ist der Wert, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig und zu jedem Zeitpunkt durch die Veräußerung der Immobilie realisieren lässt.
Als Verkehrswert bezeichnet man den aktuellen Wert einer Immobilie. Dieser wird im Rahmen der Verkehrswertermittlung von der Bank überprüft und ist Voraussetzung für eine Finanzierungszusage.
Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen.
Nach Rückzahlung der zugeordneten Darlehensverbindlichkeiten kann eine Löschungsbewilligung beantragt werden. Bei der Erstellung dieser Löschungsbewilligung fallen notarielle Beglaubigungskosten an, die vom Darlehensnehmer/Eigentümer zu tragen sind. Sofern keine Löschungsbewilligung beantragt wird, bleibt die Grundschuld bis auf weiteres bestehen und kann bei Bedarf im Rahmen eines neuen Kreditantrages genutzt werden.
Die Zinsbescheinigung wird für jedes Darlehen automatisch zum Ende eines jeden Kalenderjahres für dieses Kalenderjahr erstellt und bescheinigt Ihnen die Zinsen, welche Sie dafür gezahlt haben . Je nach Versandart des Darlehenskontos wird die Zinsbescheinigung postalisch, elektronisch im digitalen Postfach oder am Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt.
Hinweis für Nutzer der Versandart "SB-Auszug"
Ihre Zinsbescheinigung steht ab 02.01. am Kontoauszugsdrucker zur Verfügung und kann dort von Ihnen ausgedruckt werden.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des ePostfachs. Hier erhalten Sie alle Auszüge, Bescheinigungen und Mitteilungen ganz bequem online. Bei einer Umstellung auf das ePostfach im laufenden Jahr liegt Ihnen Ihre noch nicht abgerufene Zinsbescheinigung zum 30. des nächsten Monats in Ihrem ePostfach vor.
Unter Eigenleistung versteht man die persönliche Arbeitsleistung, die für den Bau, Ausbau oder die Modernisierung einer Immobilie eingesetzt wird und somit Handerwerkerlohnkosten einspart.
Eigenleistungen können durch den Bauherrn selbst, aber auch durch Angehörige, Freunde oder Arbeitskollegen erbracht werden.
Sie können die Auszahlung ganz bequem online unter www.sparda-sw.de/finanzierung beauftragen.
Sobald uns ihr Auftrag erreicht hat überweisen wir den Auszahlungsbetrag von ihrem Kreditkonto auf ihr Girokonto.
In der Regel können sie den Betrag bereits am Folgetag abrufen
Ist die Darlehenssumme vollständig ausgezahlt und Ihr Vorhaben - der Hausbau oder die Modernisierung - abgeschossen, erfolgt im Nachgang eine Besichtigung Ihrer Immobilie im Auftrag der Sparda-Bank Südwest eG.
Bei der Finanzierung einer Bestandsimmobilie - Immobilienkauf oder Umschuldung - erfolgt der Auftrag zur Besichtigung bereits bei Antragsstellung.
Bei Abschluss eines Kreditvertrags besteht die Möglichkeit, neben der monatlichen Rückzahlungsrate (Annuität) zusätzliche Sondertilgungen zu vereinbaren. Die Höhe der Sondertilgung wird kalenderjährlich auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
Es besteht seitens des Kreditnehmers keine Verpflichtung diese Sondertilgung zu leisten.
Bei Baufinanzierungen (Förderdarlehen ausgenommen) ist die Höhe der Sondertilgung vertraglich vereinbart und kann durch den Kunden selbst durch SEPA-Überweisung auf das Darlehenskonto durchgeführt werden.
Eine vorzeitige Ablösung vor Ablauf der Sollzinsbindung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahme:
Vorzeitiger Verkauf der Immobilie
Bei der Feststellung der Kapitaldienstfähigkeit überprüft ein Kreditinstitut, ob ein Kreditnehmer durch die monatliche Belastung (Ratenrückzahlung), die sich durch die Inanspruchnahme eines Kredits ergibt, noch genügend finanziellen Freiraum hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Hierbei ist die individuelle Situation des Darlehensnehmers zu berücksichtigen:
- Monatliches Einkommen
- Familienstand
- Anzahl der Kinder
- laufende Haushaltskosten
- sonstige Verbindlichkeiten etc.
Als Sollzinsbindung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber festgeschrieben werden.
Die Sollzinsbindung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Kreditnehmer seine finanzielle Belastung langfristig gleichbleibend kalkulieren kann.
In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfristige Sollzinsbindung zu sichern.
Bereitstellungszinsen werden von Kreditinstituten bei der Kreditvergabe in Rechnung gestellt, wenn zwischen dem im Kreditvertrag vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung der Kreditmittel und dem tatsächlichen Abruf durch den Kreditnehmer ein größerer Zeitraum liegt.
Die Sparda-Bank Südwest eG berechnet in der Regel in den ersten zwölf Monaten keine Bereitstellungszinsen.
Der anfängliche effektive Jahreszins beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben.
Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Kreditlaufzeit ändern können, wird als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Fragen zu Ihrer Geldanlage
Die Sparda-Bank Südwest eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und zusätzlich der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.
Als institutsbezogene Sicherungssysteme schützen sie über den Institutsschutz auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen.
Unter nachstehendem Link finden Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren Freistellungsauftrag bei uns einzureichen.
Vom Gewinnsparkonto werden die angesammelten Beträge immer nur einmal jährlich im Dezember automatisch auf Ihr Verrechnungskonto umgebucht.
Andere Verfügungen sind von diesem Konto nicht möglich.
Durch die Abgeltungssteuer ändert sich die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge.
Seit 2009 sind Zins- und Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern.
Kirchensteuer fällt nur dann an, wenn Kapitalertragsteuer anfällt und Sie einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft angehören.
Dies ist bei einem erteilten Freistellungsauftrag erst dann der Fall, wenn die Kapitalerträge das erteilte Freistellungsvolumen übersteigen.
Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt das „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit.
Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Das KISTAM gilt immer für das darauffolgende Jahr nach Abfrage beim BZSt.
Fällt im Gültigkeitszeitraum Kirchensteuer an, führen wir diese an das BZSt ab.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals (KISTAM) mit Hilfe eines Sperrvermerks widersprechen. Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. Die Sperrvermerkserklärung muss spätestens bis 30. Juni eines jeden Jahres beim BZSt eingehen, damit kein Kirchensteuerabzug im darauffolgenden Jahr durch die Bank erfolgt.
Die Sperrvermerkserklärung ist bis zu deren Widerruf durch den Kunden bis auf weiteres gültig.
Jede natürliche Person ist bei anfallender Kapitalertragsteuer auch kirchensteuerpflichtig, wenn diese einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft angehört.
Jedoch besteht die Wahlmöglichkeit über den Abzug der Kirchensteuer durch die Bank bzw. durch das zuständige Finanzamt anhand einer Kirchensteuererklärung.
Fragen richten Sie bitte an das:
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Um die Namensänderung vornehmen zu können, bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen per Post oder in einer unserer Filialen:
- ein amtlicher Nachweis (z.B. Heiratsurkunde), aus dem die Namensänderung hervorgeht inklusive Ihrer neuen Unterschrift
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des neuen Personalausweises oder Reisepasses
- Für die Ausstellung neuer Karten (Debit-/Kreditkarte) fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Preisaushang entnehmen.
- Wünschen Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, können Sie das entsprechende Formular ausfüllen, ausdrucken, gemeinsam unterschreiben und per Upload-Funktion wieder bei uns einreichen.
Fragen zum Girokonto
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind:
- Sie wohnen oder arbeiten im Bundesland Rheinland-Pfalz oder Saarland.
- Sie nutzen das Konto für private Zwecke.
- Auf dem Konto geht Ihr Lohn, Gehalt oder Ihre monatliche Rente ein.
Der Erwerb der Mitgliedschaft an unserer Genossenschaft - Zeichnung von mindestens einem Geschäftsanteil - ist bei der Kontoeröffnung eines SpardaGirokontos möglich, aber nicht erforderlich.
Ein Geschäftsanteil beträgt 52,00 Euro und ist eine einmalige Anlage. Sollten Sie Ihre Geschäftsverbindung bei uns kündigen, erhalten Sie die 52,00 Euro wieder zurück. In der Zwischenzeit erhalten Sie jährlich eine Dividende.
Die Führung von Geschäftskonten ist nicht möglich.
Jeder der Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchte, kann Mitglied werden. Sie müssen dazu nur in unserem Geschäftsgebiet wohnen oder dort arbeiten.
BIC-Code
Der BIC-Code ist die internationale Bankleitzahl der Sparda-Bank Südwest eG, dieser lautet:
GENODEF1S01
IBAN
Die IBAN wird anhand der Kontonummer berechnet und ist, falls Sie mehrere Konten führen, für jedes Konto unterschiedlich.
Die Daten finden Sie immer
- auf den Kontoauszügen des entsprechenden Girokontos
- auf der Rückseite der girocard (Debitkarte)
- im Online-Banking Account und
- in der SpardaBanking+ App
Für die Erfassung einer Überweisung ist die IBAN des Empfängers zwingend erforderlich
Diese Information finden Sie in der Regel auf der Rechnung des Zahlungsempfängers. Liegt Ihnen keine Rechnung vor, müssen Sie diese beim Zahlungsempfänger erfragen.
Ihre eigene IBAN finden Sie:
- auf dem Kontoauszug des entsprechenden Girokontos
- auf der Rückseite Ihrer girocard (Debitkarte)
- im Online-Banking Account und
- in der SpardaBanking+ App
Wir können Aufträge für Überweisungsrückrufe nicht mehr entgegennehmen.
Terminüberweisungen können von Ihnen im Online-Banking oder per SpardaBanking+ App geändert bzw. gelöscht werden, solange diese noch nicht von uns ausgeführt wurden.
Ist die Überweisung bereits ausgeführt, müssen Sie sich zwecks Rückforderung des Überweisungsbetrags mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.
Wir können bereits gebuchte Überweisungen nicht mehr ändern.
Sie haben nur in der Zeit bis die Daten in das Banksystem übertragen worden sind (wenige Minuten) selbst die Möglichkeit die Buchung in der "Überweisungsliste" zu ändern oder zu löschen.
Wenn die von Ihnen angegebene Kontonummer bei der anderen Bank nicht existiert, prüfen die Mitarbeiter dort den Namen und buchen den Gutschriftsbetrag auf das richtige Konto. Falls die Buchung nicht zugeordnet werden kann kommt das Geld automatisch an Sie zurück.
Sollte das Konto mit der von Ihnen falsch erfassten Kontonummer dort bestehen, wird das Geld automatisch auf diesem Konto verbucht. Wird die Überweisung also nicht innerhalb der nächsten acht Arbeitstage wieder auf Ihrem Konto oder auf dem richtigen Konto des Empfängers verbucht, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir können dann eine Nachforschung an das Empfängerinstitut zur Wiederbeschaffung des fehlgeleiteten Betrages veranlassen.
Bargeldauszahlungen sind mit Ihrer girocard (Debitkarte) in Verbindung mit der PIN an folgenden Stellen kostenlos möglich:
- An allen CashPool-Geldautomaten => www.cashpool.de
- Beim Einkauf in mehr als 12.000 Märkten (REWE, LIDL, Penny, ALDI, DM, Netto und viele mehr). Bitte beachten Sie den marktabhängigen Mindesteinkaufswert.
Bei Verfügungen an Geldautomaten anderer Kreditinstitute fallen Entgelte an. Diese entnehmen Sie bitte dem Preisaushang.
Bargeldauszahlungen an Geldautomaten im Ausland
EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Türkei
Das tägliche Limit für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten in beträgt 1.000,00 Euro (pro Tag und Konto).
Sonstiges Ausland
Das tägliche Limit für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten in beträgt 100,00 Euro (pro Tag und Konto).
Zahlungen in Geschäften
EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Türkei
Das tägliche Limit bei Zahlungen in Geschäften beträgt:
- mit PIN-Eingabe: 2.500,00 Euro (pro Tag und Konto)
- ohne PIN-Eingabe: unbegrenzt
Sonstiges Ausland
Das tägliche Limit bei Zahlungen in Geschäften beträgt:
- mit PIN-Eingabe: 200,00 Euro (pro Tag und Konto)
- ohne PIN-Eingabe: nicht möglich
Bargeldauszahlungen an Geldautomaten mit der girocard (Debitkarte) oder einer Kreditkarte sind mit Kosten verbunden.
Die jeweiligen Entgelte entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang.
Durch die Verwendung von IBAN und BIC-Code können grenzüberschreitende Zahlungen kostengünstig, schnell und ohne manuelle Bearbeitung auf das Konto des Begünstigen durchgeleitet werden.
Gibt der Auftraggeber einer Überweisung in Euro, welche für ein Empfängerkonto (das in Euro geführt wird) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bestimmt ist, die IBAN des Begünstigten und den BIC-Code der Empfängerbank an, so werden keine höheren Kundenentgelte berechnet als für vergleichbare Überweisungen im Inlandszahlungsverkehr.
Dies gilt für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union bis zu einer Betragsgrenze von 50.000,00 Euro.
Sollte der überweisende Kunde die IBAN und den BIC-Code nicht angeben, kann dessen Kreditinstitut lt. der Verordnung für die Abwicklung der entsprechenden Zahlungen auch weiterhin zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen.
Deshalb:
Verwenden Sie zukünftig zur schnellen und kostengünstigen Abwicklung Ihrer Auslandsüberweisungen die IBAN und den BIC-Code. Entnehmen Sie diese einer an Sie gestellten Rechnung oder erfragen Sie sie beim Zahlungsempfänger.
Eine Einzugsermächtigung können wir nicht kündigen, dies können Sie nur beim Zahlungsempfänger veranlassen. Ebenso kann die Buchung nicht im Vorfeld verhindert werden.
Erfolgt trotz Kündigung eine Abbuchung von Ihrem Konto, kann diese innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto wegen Widerspruch zurückgegeben werden.
Die Lastschriftrückgabe können Sie selbst ausführen. Loggen Sie sich hierzu in Ihren Online-Banking Account ein. Wählen Sie in der oberen Navigation den Reiter "Zahlungsaufträge" aus. In der nächsten Übersicht klicken Sie in der Rubrik "Weitere Aufträge" auf "Lastschriftrückgabe".
Sie erhalten eine Übersicht aller Lastschriften, die Sie noch zurückgeben können.
Klicken Sie bei der entsprechenden Lastschrift auf "Zurückgeben" und bestätgen Sie Ihren Auftrag durch die Eingabe einer gültigen TAN.
Um die Namensänderung vornehmen zu können, bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen per Post oder in einer unserer Filialen:
- ein amtlicher Nachweis (z.B. Heiratsurkunde), aus dem die Namensänderung hervorgeht inklusive Ihrer neuen Unterschrift
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des neuen Personalausweises oder Reisepasses
Für die Ausstellung neuer Karten (Debit-/Kreditkarte) fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Preisaushang entnehmen.
Wünschen Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, können Sie das entsprechende Formular ausfüllen, ausdrucken, gemeinsam unterschreiben und per Post einreichen.
Ihre Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer etc.) müssen stets aktuell sein, damit wir Ihnen Ihre Unterlagen postalisch zusenden können bzw. Sie im Falle einer Rückfrage bzgl. Ihrer Kontoführung telefonisch erreichen können.
Fragen zur Kreditkarte und zur Debitkarte
Sie sind bereits Kunde der Sparda-Bank Südwest und wollen für sich eine neue Kreditkarte beantragen?
Wenn Sie über bereits über einen Zugang zum Online-Banking verfügen, können Sie Ihre Kreditkarte direkt online beantragen oder Sie besuchen Ihre Filiale und beantragen vor Ort die Kreditkarte Ihrer Wahl.
Sie aktivieren die Kontaktlos-Funktion automatisch mit dem ersten Einsatz der Karte an einem Bezahl-Terminal. Abschalten können Sie die Funktion ganz einfach an einem unserer Geldautomaten.
Es handelt sich um ein neues, sicheres Bezahlverfahren für Kreditkartenzahlungen im Internet.
Ab Anfang 2021 ist Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure für Zahlungen bei europäischen Händlern verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Zahlung bei Händlern innerhalb Europas das Sicherheitsverfahren erfordern.
Außerhalb Europas und bei bestimmten Transaktionen kann die Nutzung auch entfallen.
Erfahren Sie, wie das neue Verfahren funktioniert.
Die girocard (Debitkarte) ist für Sie in unserem Kontomodell SpardaGiro Online kostenlos.
24-Stunden-Sperrhotline
Inland: 116 116
Ausland: +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar und gilt für alle Sparda-Karten:
- girocard (Debitkarte)
- SpardaMastercard (Kreditkarte - alle Varianten)
- SpardaVisa-Karte (Kreditkarte)
Bitte halten Sie die jeweiligen Bank- (Bankleitzahl) und Kartendaten (Kontonummer, bei Kreditkarten die Kreditkartennummer) bei Anruf der Hotline bereit. Ein Sprachcomputer führt Sie zum Notfallservice oder Call-Center.
Zur Sperre Ihrer Kreditkarte steht Ihnen zusätzlich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche die Sperrhotline 069 6657 1993 zur Verfügung.
Bargeldauszahlungen an Geldautomaten mit einer girocard (Debitkarte) oder einer Kreditkarte sind mit Kosten verbunden.
Die jeweiligen Entgelte entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang.
Eine detaillierte Übersicht über die Verfügungsmöglichkeiten mit Ihren Karten bzgl. Bargeldversorgung oder Einkauf im In- und Ausland finden Sie hier!
Fragen zu Ihrem Wertpapier-Depot
Ist der Zugang zu Ihrem GENO Broker-Depot über das Online-Banking und/oder die App aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) nicht möglich, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der schriftlichen Order (per Fax oder Email) über nachstehendes Formular.
SpardaDigital - Die Online-Filiale Ihrer Sparda-Bank
Wählen Sie einfach das gewünschte Thema aus.
Fragen zum SpardaOnline-Banking
Die Erst-PIN muss bei der Einwahl ins Online-Banking zwingend geändert werden. Die PIN kann 8 bis 20 Stellen lang sein und darf Buchstaben, Zahlen, Leerzeichen und Sonderzeichen enthalten.
WICHTIG!
Möchten Sie mit der PIN auch das Telefon-Banking nutzen oder Aufträge über den Kundenservice erteilen, muss diese numerisch sein, da am Telefon keine Buchstaben oder Zeichen eingegeben werden können.
Wenn Sie sich innerhalb der letzten 12 Monate nicht mit Ihrem Sparda-Netkey im Online-Banking angemeldet haben, wird der Zugang von uns aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Nach weiteren 3 Monaten wird der Sparda-NetKey gelöscht.
Innerhalb dieser Zeit kann der Sparda-NetKey auf Wunsch auch wieder entsperrt werden. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sofern Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihren Onlne-Zugangsdaten erhalten hat, können Sie Ihren Online-Zugang zum SpardaOnline-Banking jederzeit selbst sperren.
Loggen Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking ein. Die Funktion "Online-Zugang sperren" finden Sie im Menü "Service".
Bitte beachten Sie:
Die Sperre gilt für alle von Ihnen genutzten Online-Zugangswege und kann von Ihnen nicht wieder aufgehoben werden.
Zum Entsperren Ihres Online-Zugangs wenden Sie sich bitte an uns.
Sofern Sie Ihre Zugangsdaten nicht im Zugriff haben, können Sie die Sperrung auch über unsere Service-Rufnummer in Auftrag geben.
Software und Apps von Fremdanbietern - Wichtiger Nutzerhinweis
Sie möchten ber eine Banking-Software oder Multibanking-Apps von Fremdanbietern (zum Beispiel StarMoney) auf Konten der Sparda-Bank Südwest zugreifen? Hierzu benötigen Sie seit dem 18.11.2019 eine neue Zugangsadresse.
Sollte die Aktualisierung nicht automatisch durchgeführt worden sein, so geben Sie bitte folgende Zugangsdaten ein:
- HBCI/FinTS mit PIN/TAN
- HBCI/FinTS Version: 3.00
- HBCI-Seite: https://hbci11.fiducia.de/cgi-bin/hbciservlet
Sie haben die Möglichkeit einen alternativen Benutzernamen - „Alias“ - zu vergeben. Somit haben Sie die Möglichkeit sich mit Ihrem Sparda-Netkey oder Ihrem Alias anzumelden.
Nach der ersten Anmeldung können Sie Ihren „Alias“ unter dem Navigationspunkt „Service“ / „Allias“ individualisieren.
Melden Sie sich im Online-Banking an und wählen Sie im Menü den Bereich „Banking“. Klicken Sie auf den Reiter „Service“ und dort auf den Button „PIN ändern“. Hier können Sie eine neue PIN eingeben.
Wenn Sie Ihre Online-PIN vergessen haben setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir helfen Ihnen umgehend weiter. Sie erhalten Ihre neue Online-PIN dann per Post.
Alle Kontoauszüge, Mitteilungen sowie Nachrichten sind im ePostfach für die Dauer von 12 Monate direkt einsehbar.
Danach werden diese Informationen ins Archiv verschoben, sind aber weiterhin für Sie abrufbar.
Die Dokumente werden 10 Jahre für Sie aufbewahrt.
PIN
Sie haben insgesamt drei Versuche für die richtige Eingabe Ihrer PIN. Nach dem dritten Fehlversuch wird Ihre Online-PIN gesperrt.
Sie haben nun die Möglichkeit, innerhalb der nächsten sechs Versuche durch Eingabe der richtigen PIN und Eingabe einer gültigen TAN das Online-Banking selbst zu entsperren.
Nach dem 9. Fehlversuch der PIN-Eingabe wird Ihnen aus Sicherheitsgründen eine neue Start-PIN per Post zugeschickt.
Sm@rt-TAN plus
Wenn Ihr Sm@rt-TAN-Verfahren durch dreimalige Fehleingabe der TAN gesperrt wird, wenden Sie sich an eine Filiale oder an unsere Kundenhotline (06131 636363). Halten Sie dazu Ihre girocard und Ihr TAN-Lesegerät bereit.
VR Secure-Go oder mobileTAN
Sollten Sie bei Nutzung der VR Secure-Go App oder des mobileTAN-Verfahrens dreimal eine falsche TAN zur Auftragsbestätigung eingegeben haben wird das entsprechende TAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen gesperrt.
In diesem Fall wird Ihnen automatisch von uns ein neuer Freischaltcode per Post zugesendet.
Nach Erhalt des Freischaltcodes können Sie das gesperrt TAN-Verfahren im Online-Banking wieder freischalten.
Diesen Service finden Sie im Online-Banking unter der Rubrik:
Banking > Service > TAN-Verwaltung
Fragen zu den Apps der Sparda-Bank Südwest eG
Ja, das können Sie. Achten Sie aber darauf, dass sich die TAN-Verfahren mobileTAN und VR-SecureGo gegenseitig ausschließen.
Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte mit der App „SpardaBanking+“, geht dies nur in Verbindung mit den TAN-Verfahren VR-SecureGo oder Sm@rt-TAN plus.
Die App SpardaBanking+ können Sie einfach auf Ihr neues Gerät herunterladen und sich anmelden. Sie funktioniert zeitgleich auf mehreren Geräten.
Die VR-Secure Go-App hingegen ist an Ihren Sparda-NetKey gebunden und kann daher immer nur auf einem Endgerät genutzt werden.
Bei einem Handywechsel müssen Sie die App neu herunterladen und erhalten einen neuen Freischaltcode! Bitte beachten Sie, dass der Versand des Codes ein paar Tage dauern kann. Falls Sie das alte Gerät also noch besitzen, empfehlen wir Ihnen, die App auf dem neuen Gerät zu installieren, den Freischaltcode anzufordern und bis zum Erhalt dann aber noch das alte Handy zu nutzen.
Nähere Informationen zur Installation und zum Freischalten der App erhalten Sie hier:
Löschen Sie die SpardaBanking+ App, installieren Sie diese erneut auf Ihrem mobilen Endgerät und wählen ein Anmeldekennwort.
Hier müssen Sie sich neu registrieren mit Angabe der Bankleitzahl, Alias oder Sparda-NetKeynummer und Online-PIN.
Möchten Sie sich künftig lieber über TouchID/Fingerprint Login oder Face ID anmelden? Dann legen Sie das in den Einstellungen der App fest.
Gemäß einer neuen EU-Richtlinie (PSD2) müssen Sie mindestens alle 90 Tage bei der Anmeldung eine TAN (Transaktionsnummer) eingeben.
Durch die einmalige Registrierung Ihres mobilen Endgerätes profitieren Sie künftig vom einfachen Login ohne TAN.
Sie haben bei der Einrichtung der App das Hinweisfenster "Jetzt registrieren" übersprungen und möchten die Registrierung nachträglich vornehmen?
Öffnen Sie die App SpardaBanking+ und wählen Sie links im Menü den Punkt "Einstellungen". Dort tippen Sie auf "Gerät registrieren" und nehmen die Registrierung vor.

Ja, Sie können 90-Tage-Regel für die TAN-Eingabe bei der Anmeldung in der App SpardaBanking+ umgehen.
Nachdem Sie die App installiert haben, erscheint vor der Anmeldung eine Vorschaltseite (siehe Screenshot). Klicken Sie hier auf den Button "Jetzt registrieren". Sie müssen dann eine TAN eingeben, dafür entfällt aber die erneute TAN-Eingabe nach 90 Tagen innerhalb der APP.
Die App zeigt Ihnen alle Konten an, auf die Sie auch im Online-Banking Zugriff haben. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, weitere Konten anderer Banken hinzuzufügen.
Ja, das ist kein Problem. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Umsätze offline nicht aktualisieren und keine Transaktionen vornehmen können.
Scan2Bank ist ein Service, mit dem Sie Rechnungen mit Ihrem Smartphone abfotografieren. Die Bankverbindung, die Rechnungsdaten inkl. Verwendungszweck werden automatisch in das Überweisungsformular übertragen.
Nach Prüfung der übertragenen Daten können Sie dann den Überweisungsauftrag mittels TAN-Eingabe freigeben.
Mit mobileCash haben Sie die Möglichkeit, Geld mit Ihrem Smartphone anstatt mit Ihrer girocard (Debitkarte) abzuheben.
Bitte beachten Sie:
Diese Funktion steht Ihnen nur an Geldautomaten Ihrer Sparda-Bank Südwest eG zur Verfügung.
Die Anleitung zur Installation und Freischaltung der App finden Sie hier:
Nein, für die VR-SecuroGo App gibt es keine Desktop-Version, die Sie auf Ihrem PC oder Laptop installieren könnten.
Ihr Anmeldekennwort umfasst zwischen 8 und 20 Zeichen. Es sollte mindestens eine Ziffer sowie Groß- und Kleinbuchstaben enthalten.
Nein, das ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Um Aufträge mit VR-SecureGo freizugeben, müssen Sie immer dasselbe Endgerät, auf dem Sie die App installiert haben, nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Das gilt natürlich nicht für Ihr Online-Banking – hier können Sie sich von jedem Gerät aus einloggen (im Browser oder in der App „SpardaBanking+“).
Ja, die App wird regelmäßig aktualisiert. Sobald ein Update zur Verfügung steht, können Sie es herunterladen.
Hier gibt es keine Einschränkungen. Sie können die App wie gewohnt nutzen, sofern eine Internetverbindung besteht.
Die Nachricht enthält
- den Händlernamen
- Währung und Betrag der Transaktion
- bei SMS: Die für diese Daten berechnete E-Commerce-TAN.
Nur wenn die Daten aus der Nachricht denen des Online-Einkaufs entsprechen, den Sie freigeben möchten, geben Sie die E-Commerce-TAN während des Kaufvorgangs ein bzw. bestätigen die Zahlung direkt in der App.
Falls Sie Ihre monatliche Umsatzaufstellung ins elektronische Postfach Ihres Online-Bankings erhalten, wird der Brief mit dem Aktivierungscode auch auf diesem Weg zugestellt.
Andernfalls erhalten Sie diesen per Briefpost.
Starten Sie die Registrierung über einen der nachstehenden Links und fordern Sie nach Eingabe der Nummer Ihrer Mastercard / Visa Karte und Bestätigung der Sonderbedingungen einen neuen Aktivierungscode an.
Am nächsten Tag erhalten Sie diesen in Ihr elektronisches Postfach oder ansonsten per Post und können je nach Wunsch erneut die Registrierung mit dem App-Verfahren oder das SMS-Verfahren wählen.
Bei Nutzung der App SpardaSecureGo+ ist die Kreditkarten-Kennung Ihre persönliche Zuordnung zu Ihrer installierten App.
Löschen Sie die bisher genutzte VR-SecureCARD App noch nicht!
- Installieren Sie auf Ihrem mobilen Endgerät die App SpardaSecureGo+ und richten Sie diese ein.
- Melden Sie sich jetzt unter einem der nachstehenden Links mit Ihrer Kredit-Kartennummer und der in die App VR-SecureCARD zugestellten TAN an.
- Unter dem Punkt "Verfahren wechseln" können Sie die Kreditkarten-Kennung Ihrer neuen App SpardaSecureGo+ eingeben.
- Nach Bestätigung der richtigen Eingabe durch Abgleich der erhaltenen TAN nutzen Sie ab sofort die App SpardaSecureGo+.
- Falls Sie keine anderen Karten mit der App VR-SecureCARD nutzen, können Sie diese nun löschen. Andernfalls führen Sie obige Schritte für jede Mastercard / Visa Karte durch, die Sie mit der bisherigen App VR-SecureCARD verbunden hatten.
Dies kann folgende Gründe haben:
- VR-SecureCARD wurde über ein Backup auf Ihrem mobilen Endgerät eingespielt und nicht mehr eingerichtet.
- Sie haben VR-SecureCARD auf einem anderen mobilen Endgerät installiert.
- VR-SecureCARD hat keine Online-Verbindung
In diesem Fall ist eine vollständige neue Registrierung erforderlich.
Starten Sie die Registrierung über einen der nachstehenden Links und fordern Sie nach Eingabe der Nummer Ihrer Mastercard / Visa Karte und Bestätigung der Sonderbedingungen einen neuen Aktivierungscode an.
Am nächsten Tag erhalten Sie diesen in Ihr elektronisches Postfach oder ansonsten per Post und können je nach Wunsch erneut die Registrierung mit dem App-Verfahren oder das SMS-Verfahren wählen.
Wenn Sie Ihren Aktivierungscode erhalten und damit die Registrierung abgeschlossen haben, können Sie Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure sofort nutzen.
Ihr Aktivierungscode wird Ihnen automatisch nach der Beantragung Ihrer neuen Mastercard® / Visa Karte per Post zugestellt.
Sollten Sie einen neuen Code anfordern müssen, berücksichtigen Sie bitte die Postlaufzeit zwischen Anforderung und Erhalt des Aktivierungscodes. Erst dann können Sie die Registrierung abschließen.
Sie müssen jede Kreditkarte von Mastercard® / VISA separat anmelden. Das System ist kartenbezogen aufgebaut.
Sie sollten sich vergewissern, dass
- Ihre Karte registriert ist,
- der Händler am Programm teilnimmt (Online-Händler beschreiben dies meist unter den akzeptierten Zahlungsarten),
- jegliche Software deaktiviert ist, die die Anzeige von Eingabefenstern verhindert.
Wenn Sie keine Nachricht mit den Daten zu Ihrem Online-Einkauf erhalten haben, unterstützt der Händler dieses Verfahren vermutlich noch nicht. In diesem Fall wird der Umsatz übergangsweise ohne die zusätzliche Sicherheit von Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure abgewickelt.
Erscheint ein Mastercard® Identity CheckTM / Visa Secure Hinweis nur kurz, bedeutet dies, dass bei dieser Transaktion auf eine Überprüfung verzichtet wurde.
Ab Anfang 2021 ist Visa Secure/Mastercard® Identity CheckTM für Zahlungen bei europäischen Händlern verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Zahlung bei Händlern innerhalb Europas das Sicherheitsverfahren erfordern.
Außerhalb Europas und bei bestimmten Transaktionen kann die Nutzung auch entfallen.
Die Benutzerverwaltung erreichen Sie über einen der nachstehenden Links.
Als registrierter Kunde gelangen Sie durch Eingabe der Kartenummer über den Button in die Benutzerverwaltung, wo Sie die genannten Daten ändern können.
Fragen zu unseren TAN-Verfahren
Bei einer TAN-Sperre erhalten Sie automatisch einen Freischalt-/Entsperrcode per Post.
Diesen müssen Sie im Online-Banking unter Service > TAN-Verwaltung eingeben.
Für die Entsperrung des Sm@rt-TAN-Verfahrens müssen Sie sich telefonisch oder persönlich bei der Bank melden.
PIN
Sie haben insgesamt drei Versuche für die richtige Eingabe Ihrer PIN. Nach dem dritten Fehlversuch wird Ihre Online-PIN gesperrt.
Sie haben nun die Möglichkeit, innerhalb der nächsten sechs Versuche durch Eingabe der richtigen PIN und Eingabe einer gültigen TAN das Online-Banking selbst zu entsperren.
Nach dem 9. Fehlversuch der PIN-Eingabe wird Ihnen aus Sicherheitsgründen eine neue Start-PIN per Post zugeschickt.
Sm@rt-TAN plus
Wenn Ihr Sm@rt-TAN-Verfahren durch dreimalige Fehleingabe der TAN gesperrt wird, wenden Sie sich an eine Filiale oder an unsere Kundenhotline (06131 636363). Halten Sie dazu Ihre girocard und Ihr TAN-Lesegerät bereit.
VR Secure-Go oder mobileTAN
Sollten Sie bei Nutzung der VR Secure-Go App oder des mobileTAN-Verfahrens dreimal eine falsche TAN zur Auftragsbestätigung eingegeben haben wird das entsprechende TAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen gesperrt.
In diesem Fall wird Ihnen automatisch von uns ein neuer Freischaltcode per Post zugesendet.
Nach Erhalt des Freischaltcodes können Sie das gesperrte TAN-Verfahren im Online-Banking wieder freischalten.
Diesen Service finden Sie im Online-Banking unter der Rubrik:
Banking > Service > TAN-Verwaltung
Der Freischaltcode ist 40 Tage gültig.
Eine Übertragung der App ist nicht möglich. Sie müssen die VR-SecureGo App auf das neue Gerät herunterladen und registrieren. Dann erhalten Sie den Freischaltcode per Post und können damit die App aktivieren.
Auf dem alten Gerät erfolgt dadurch automatisch eine Abmeldung der App.
Die VR-SecureGo App ist in diesem Fall nicht einsatzfähig. Sie muss für das andere Gerät neu registriert werden.
Es sind maximal fünf Fehlversuche möglich. Nach der fünften Falscheingabe wird die App zurückgesetzt. Dann ist eine Neuregistrierung erforderlich.
In diesem Fall müssen Sie die App zunächst löschen und dann neu installieren. Anschließend führen Sie in der App die Registrierung durch und legen ein neues Anmeldekennwort fest. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns automatisch per Post ihren Freischaltcode inkl. Anleitung zur Aktivierung.
Bei einer TAN-Sperre erhalten Sie automatisch einen Entsperrcode per Post.
Diesen müssen Sie im Online-Banking unter Service > TAN-Verwaltung eingeben, um die VR-SecureGo App zu entsperren.
Für die Nutzung der VR-SecureGo App ist lediglich eine Internetverbindung erforderlich. Ob diese über das Mobilfunknetz oder über WLAN zustande kommt, ist dabei unerheblich.
Sobald die Registrierung in der VR-SecureGo App vollständig abgeschlossen wurde, wird der Code erzeugt und in den Postversand gegeben. Auf die Postlaufzeit haben wir leider keinen Einfluss.
Die TAN steht nicht in der Push-Nachricht, da diese unverschlüsselt über die Server der Anbieter Apple oder Google übertragen wird. Außerdem wird die Push-Nachricht je nach Einstellung Ihres Gerätes direkt in der Vorschau angezeigt.
Aus diesen Gründen wird die TAN ausschließlich in der speziell gesicherten VR-SecureGo App angezeigt.
Da die Sicherheitsmaßnahmen Ihres Smartphones außer Kraft gesetzt sind, kann die VR-SecureGo aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. Die VR-SecureGo wird in diesem Fall auf Ihrem Smartphone nicht mehr unterstützt.
Erst wenn Rooting oder Jailbreak auf Ihrem Smartphone wieder rückgängig gemacht wurden, ist eine Nutzung der VR-SecureGo wieder möglich.
Ja, das funktioniert. Diese Option müssen Sie in den App-Einstellungen aktivieren.
Nein, für die VR-SecuroGo App gibt es keine Desktop-Version, die Sie auf Ihrem PC oder Laptop installieren könnten.
Ihr Anmeldekennwort umfasst zwischen 8 und 20 Zeichen. Es sollte mindestens eine Ziffer sowie Groß- und Kleinbuchstaben enthalten.
Nein, das ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Sie können die VR-Secure Go App nur auf einem Endgerät installieren. Ein Gerätewechsel ist bei Bedarf aber grundsätzlich weiterhin möglich.
Die App wird regelmäßig aktualisiert. Sobald ein Update zur Verfügung steht, kann es manuell oder automatisch über den Play Store oder App Store heruntergeladen werden.
Sie können die VR-SecureGo App mit den Betriebssystemen iOS ab Version 11.0 oder Android ab Version 5.0 nutzen.
Das ist nicht erforderlich, da Sie innerhalb dieser App auch weitere NetKeys registrieren können.
Smart-TAN photo
Der Generator scannt einen farbigen QR-Code.
Smart-TAN optic
Die Daten werden mit einer animierten Grafik von 5 flackernden Lichtbalken übertragen, dem sogenannten Flickercode.
Manuelle Eingabe
Bei Problemen mit den anderen beiden Übertragungen kann man die Daten auch manuell über die Tastatur in den Generator eingeben.
Das scannen der farbigen Graphik ist sicher, geht schnell und ist nicht störanfällig. Sie müssen weder Größe noch Geschwindigkeit anpassen oder Helligkeit beachten.
Die Sicherheit des Verfahrens liegt darin, dass eine logische Bindung der TAN an den spezifischen Auftrag hergestellt wird. Daher kann eine eventuell abgefangene TAN nicht für einen willkürlich veränderten Auftrag durch einen Angreifer genutzt werden. Das macht die TAN eindeutig und nur einmal verwendbar.
Um Manipulationen entdecken zu können, sollten Sie die Transaktionsdaten auf dem Display des TAN-Generators kontrollieren.
Ja. Das Verfahren können Sie weltweit am Computer oder Smartphone/Tablet nutzen.
Einen TAN-Generator können Sie in gut sortierten Elektronikgeschäften erwerben oder Sie bestellen den Generator über unseren Online-Shop.
Dabei ist es wichtig, den passenden Generator für das entsprechende Verfahren auszuwählen.
Sobald Sie einen Sm@rt-TAN plus-Leser besitzen, klicken Sie einfach im Online-Banking auf den Navigationspunkt "Service / TAN-Verwaltung" und dann auf den Button "Sm@rt-TAN plus anmelden".
Folgen Sie einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Im Online-Banking ist als Grundeinstellung Sm@rt-TAN plus bzw. Sm@rt-TAN optic mit der optischen Methode voreingestellt.
Unter "Banking > Service > Online-Banking > My eBanking > Bevorzugtes TAN-Verfahren festlegen" können Sie dauerhaft das von Ihnen bevorzugte TAN-Verfahren festlegen.
Falls Sie Ihr(e) TAN-Verfahren gesperrt haben, müssen Sie sich im Fall des Sm@rt-TAN plus-Verfahrens zur Entsperrung bei der Bank melden, telefonisch unter 06131-63 63 63 oder in der Filiale. Halten Sie dabei Ihren Generator und die girocard bereit.
Eine Zuordnung Ihrer neuen Karte zur Sm@rt-TAN plus erfolgt automatisch. Sie können die alte Karte bis zum Ablauf der Gültigkeit benutzen.
Alternativ können Sie die neu erhaltene Karte sofort nach Erhalt einsetzen. Gegebenenfalls ist vorher eine Synchronisierung des ATC-Wertes notwendig (Abfrage: TAN +08).
Bitte beachten Sie:
Vermeiden Sie es beide Karten gleichzeitig einzusetzen, da es zu Problemen durch die unterschiedlichen ATC-Werte der alten und der neuen Karte kommen kann.
Bei jeder TAN-Erstellung wird auf der girocard der sogenannte ATC-Zähler (Application Transaction Counter) hochgezählt. In unserem System wird ebenfalls ein Zähler geführt.
Unterscheiden sich die beiden Werte um mehr als 24, wird das Sm@rt-TAN plus-Verfahren aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Ind diesem Fall werden TANs als „falsch“ erkannt.
Selbstverständlich können mehrere Personen den Generator gemeinsam nutzen, die Spezifität wird durch die entsprechende Girocard gewährleistet.
Nein – Sie benötigen lediglich eine Girocard, die auf Ihren Namen ausgestellt ist. Mit dieser Karte können Sie die TAN für alle Konten generieren.
Wenn Sie mehrere girocards der Sparda-Bank Südwest haben z. B. von einem Einzelkonto und einem Gemeinschaftskonto, können Sie frei entscheiden welche der Karten Sie für das Sm@rt-TAN plus-Verfahren hinterlegen.
Die TAN-Generatoren sind nicht spezifisch für eine spezielle Bank. Er muss nur für die angebotenen TAN-Verfahren geeignet sein und die aktuellste Softwareversion (HHD 1.4) unterstützen.
Sm@rt-TAN plus wird aus Sicherheitsgründen gesperrt, wenn entweder 3 falsche oder 3 abgelaufene TANs in Folge eingegeben werden oder 10 TANs angefordert, aber nicht eingegeben werden.
Zur Entsprerrung des Sm@rt-TAN plus-Verfahrens nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf - telefonisch unter 06131-63 63 63 oder in der Filiale.
Halten Sie dabei Ihren Generator und die girocard bereit.
Nein, das mobileTAN-Verfahren kann nur mit einer inländischen Mobilfunknummer genutzt werden.
Das mobileTAN-Verfahren wir am 15. Juli 2021 endgültig abgeschaltet.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die Alternativen VR-SecureGo und Sm@rt-TAN plus zu informieren.
Fragen zum elektronischen Postfach
Die Aktivierung des ePostfachs erfolgt über das SpardaOnline-Banking.
Voraussetzung:
- Sie verfügen über einen aktiven Online-Banking Zugang
- Sie müssen Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter sein.
Sie können den elektronischen Kontoauszug über die Wege
- Online-Banking
- SpardaBanking+ App
- Finanzsoftware (z.B. Starmoney)
abrufen. Klicken Sie dafür in Ihr Postfach und öffnen Sie die Nachrichten.
Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie nachstehend.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
- Voraussetzung ist, dass im vergangenen Monat Umsätze angefallen sind. Gab es keine Kontobewegungen, werden keine Auszüge erstellt. Die Auszüge werden immer am letzten Tag eines Monats erstellt und 1-2 Tage später in Ihrem ePostfach eingestellt.
- Prüfen Sie, ob in Ihrem ePostfach unter "Person" der richtige Kontoinhaber eingestellt ist. Unter Umständen können Sie die Konten mehrerer Kontoinhaber einsehen.
- Unter "Nachrichten anzeigen" ist die Auswahl "die Neuesten 10" vorbelegt Dieses Feld können Sie erweitern. Über die Auswahl "Alle" werden Ihnen sämtliche Auszüge in Ihrem Postfach angezeigt.
Die Auszüge werden nach 12 Monaten automatisch in das Archiv verschoben. Die Dokumente Ihres elektronischen Postfachs bleiben Ihnen ab Erstellung 10 Jahre erhalten. Nach Ablauf dieser Zeit oder bei Kontoauflösung werden Sie automatisch gelöscht.
Bitte beachten Sie:
Dokumente, die vor Aktivierung des Postfachs erstellt wurden, können nachträglich nicht in das Postfach eingestellt werden.
Sie können alle Dokumente zu aktuell bestehenden Konten seit der Aktivierung Ihres ePostfachs einsehen.
Bitte beachten Sie:
Dokumente, die vor Aktivierung des ePostfachs erstellt wurden, können nachträglich nicht in das ePostfach eingestellt werden.
Die elektronischen Kontoauszüge werden immer am letzten Tag eines Monats erstellt und 1-2 Tage später in Ihrem ePostfach bereitgestellt. Vorab können Sie keine neuen Kontoauszüge einsehen. Einen Überblick Ihrer Kontobewegungen des laufenden Monats finden Sie unter "Umsätze".
Nein, nach Aktivierung des ePostfachs können Sie keine Kontoauszüge mehr über den Kontoauszugsdrucker abrufen.
Nein, das ist nicht möglich.
Wenn Sie einen Kontoauszug gelöscht haben oder nicht mehr finden gibt es nur die Möglichkeit, eine papierhafte Zweitschrift gegen ein Entgelt i.H.v. 3 Euro pro Kontoauszug bei uns anzufordern.
Die Kontoauszüge für Girokonten, Tagesgeldkonten und Kreditkarten-Umsatzaufstellungen werden monatlich bereitgestellt.
Bei Sparkonten und Darlehen werden die Kontoauszüge jährlich zum Ende eines Kalenderjahres erstellt.
Für elektronische Kontoauszüge gelten die gleichen Aufbewahrungsfristen wie für papierhafte Kontoauszüge. Dabei müssen die digitalen Dokumente in ihrem ursprünglichen Zustand aufbewahrt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die elektronischen Dokumente regelmäßig abzurufen und auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern.
Nein, die Kontoauszüge werden mit Auflösung des Kontos im ePostfach gelöscht. Wir empfehlen Ihnen vor Auflösung eines Kontos Ihre Dokumente lokal zu speichern oder auszudrucken.
Fragen zum Finanzmanager
Der Finanzmanager ist ein digitales Haushaltsbuch. Analysieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in dem Sie diese kategorisieren und grafisch aufbereiten.
Zur Kostenkontrolle können Sie selbst Budgets für einzelne Kategorien wie z.B. Haushalt, Shopping oder Reisen festlegen.
Der Finanzmanager führt automatisch eine Vorkategorisierung Ihrer Kontobewegungen durch. Die Umsätze der ausgewählten Konten werden bestimmten Kategorien zugeordnet, sodass Sie sich sofort einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen können.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eigene Kategorien anzulegen und vorhandene Umsätze diesen zuzuordnen.
Nein, der Finanzmanager steht Ihnen nur innerhalb unserer Online-Banking Anwendung zur Verfügung.
Der Finanzmanager ist in unser SpardaOnline-Banking integriert und obliegt somit den gleichen Sicherheitsstandards.
Auf die Auswertungen und Datenanalysen haben ausschließlich Sie Zugriff. Die Mitarbeiter/innen der Sparda-Bank haben keine Einsicht in Ihre Daten aus dem Finanzmanager.
Nach Aktivierung des Finanzmanagers werden automatisch die Umsätze der vergangenen drei Monate bereitgestellt und vorkategorisiert.
Neue Umsätze auf Ihren Konten werden über Nacht aufbereitet und im Finanzmanager bereitgestellt.
Ihre Umsätze werden für einen Zeitraum von maximal 13 Monaten gespeichert.
In diesem Fall bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Wir können jederzeit die Funktion in Ihrem Online-Banking deaktivieren.
Bitte beachten Sie:
Nach erfolgter Deaktivierung des Finanzmanagers werden alle bis dahin gespeicherten Auswertungen gelöscht. Eine Wiederherstellung dieser Daten ist nicht mehr möglich.
Fragen zur Mobilen Auszahlung
Um die mobile Auszahlung zukünftig nutzen zu können ist eine Registrierung und Freischaltung notwendig.
1. Schritt
Registrieren Sie in der App SpardaBanking+ unter Einstellung > Mobile Auszahlung die App und bestätigen mit OK.
2. Schritt
Wechseln Sie ins Online-Banking über den Browser und erfassen den unter Service > mobile Auszahlung angezeigten Freischaltcode.
Nach Erhalt der mPIN per Post können Sie die mobile Auszahlung kostenfrei nutzen.
Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie unter nachstehendem Link.
Nein, die mPIN kann nicht geändert werden.
Sie können sich telefonisch oder in der Filiale eine neue mPIN bestellen oder den Fehlbedienungszähler zurück setzen lassen.
Fragen zu Apple Pay
Die Basis ist ein Apple Pay kompatibles Gerät*, eine Apple-ID, Face ID oder Touch ID, oder einen Gerätecode.
Um Apple Pay nutzen zu können, benötigen Sie zudem eine Mastercard oder VISA Karte ihrer Sparda-Bank sowie idealerweise einen Zugang zum Online-Banking mit einem aktuell gültigem TAN-Verfahren und die aktuelle Version der SpardaBanking+ App (Push-Benachrichtigungen müssen erlaubt sein).
Die girocard kann derzeit nicht für Apple Pay aktiviert werden.
Wenn Sie noch keine Kreditkarte besitzen, können Sie diese hier beantragen.
*Eine Liste der mit Apple Pay kompatiblen Geräte finden Sie unter https://support.apple.com/de-de/HT208531
Nein. die Nutzung von Apple Pay ist ein kostenloser der Service der Mastercard oder VISA Karte Ihrer Sparda-Bank.
So einfach fügen Sie Ihre Karte zu Apple Pay hinzu:
- Öffnen Sie die Wallet App auf Ihrem iPhone.
- Tippen Sie oben rechts auf das Pluszeichen.
- Wählen Sie „Sparda-Bank Südwest“ aus.
- Halten Sie die Kamera Ihres iPhones über Ihre Karte und folgen Sie den Anweisungen auf dem Display.
- Nach der TAN-Freigabe Ihrer ausgewählten Karte in der SpardaBanking+ App oder der Authentifizierung steht Ihnen Apple Pay sofort zum Bezahlen zur Verfügung
Sie können, je nach Gerät bis zu zwölf Karten bei Apple Pay hinterlegen. Priorität für die Zahlung hat zunächst die erste Karte, die Sie hinzufügen.
Um eine Standardkarte für Apple Pay festzulegen, wählen Sie unter „Einstellungen“ und „Wallet & Apple Pay“ Ihres Apple Gerätes die gewünschte Karte als Standardkarte aus.
Sie können Ihre Mastercard oder VISA Karte auf bis zu 30 Apple Geräten hinzufügen. Dazu müssen Sie Ihre Karte auf jedem Gerät hinzufügen.

Mit dem iPhone oder der Apple Watch können Sie mit Apple Pay überall dort bezahlen, wo Sie das kontaktlos- oder das Apple Pay-Symbol sehen. Sie können mit Apple Pay in Geschäften, Restaurants und Taxis sowie an Verkaufsautomaten und vielen anderen Orten bezahlen.
Im Geschäft:
Die Zahlung funktioniert genauso einfach, wie mit Ihrer kontaktlosen Mastercard oder VISA Karte.
Bezahlen mit Face ID:
Für Zahlungen mit Face ID drücken Sie zweimal die Seitentaste und schauen auf Ihr Display. Halten Sie anschließend Ihr iPhone in die Nähe des Lesegeräts.
Bezahlen mit Touch ID:
Für Zahlungen mit Touch ID halten Sie Ihr iPhone in die Nähe des Lesegeräts und dabei Ihren Finger auf den Touch ID Sensor.
Bezahlen mit der Apple Watch:
Für Zahlungen mit der Apple Watch drücken Sie zweimal die Seitentaste und halten Sie die Uhr an das Lesegerät.
Online und in Apps:
Auch online und in Apps zahlen Sie einfach, schnell und sicher.
iPhone und iPad:
Um auf dem iPhone oder iPad zu bezahlen, wählen Sie Apple Pay aus, wenn Sie zur Kasse gehen, und bestätigen Sie die Zahlung mit Face ID oder Touch ID.
Mac:
Um in Safari auf dem Mac zu bezahlen, wählen Sie Apple Pay aus, und bestätigen Sie die Zahlung mit dem iPhone oder der Apple Watch. Auf dem Macbook Pro bezahlen Sie mit Touch ID auf der Touch Bar.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
- Ihre Karte ist gesperrt.
- Ihre Karte verfügt über keinen ausreichenden Verfügungsrahmen.
- Der Händler bietet nur eine eingeschränkte Kartenakzeptanz an.
- Das Zahlungsterminal des Händlers ist nicht mit dem Internet verbunden.
Im Geschäft:
Ja, die Bezahlung in Geschäften ist auch ohne Internetverbindung möglich.
Online und in Apps:
Nein, für das Bezahlen in Apps oder im Online-Handel wird eine Online Verbindung benötigt.
Das Bezahlen mit Apple Pay ist sicher.
Ihre Kartendaten sind geschützt, weil sie nicht auf Ihrem Gerät gespeichert und bei der Bezahlung mit den Händlern nicht geteilt werden.
Für jeden Kauf verwendet Apple Pay eine gerätespezifische Nummer und einen einzigartigen Transaktionscode.
Wenn Sie mit Ihrer Karte bezahlen, speichert Apple Pay keine Daten zu der Transaktion, die auf Sie zurückzuführen sind.
Sollten Sie ihr Apple-Gerät einmal verlieren oder es gestohlen werden, rufen Sie unverzüglich die zentrale Karten-Sperr-Hotline unter der Nummer 116 116 an und lassen Sie Ihre digitale Karte sperren. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App „Mein iPhone suchen“ die Zahlungsfunktion zu sperren. Diese ersetzen jedoch nicht die Sperre über die Karten-Sperr-Hotline.
Sollten Sie ihr Smartphone, nicht aber Ihre Brieftasche verlieren, können Sie trotz Sperre der digitalen Karte Ihre physische Karte weiterverwenden.
Möchten Sie Ihr Gerät verkaufen, empfehlen wir Ihnen, das Gerät vor einem Verkauf an einen neuen Nutzer auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen. Dadurch werden die persönlichen Daten gelöscht. Eine genaue Anleitung zur Wiederherstellung der Werkseinstellung können Sie dem Handbuch Ihres iPhones, iPads, Mac oder Apple Watch entnehmen.
Fragen zu paydirekt
paydirekt ist eine branchenweite Kooperation der deutschen privaten und genossenschaftlichen Banken sowie der Sparkassen.
Bei paydirekt handelt es sich um ein modernes Bezahlverfahren, das durch die Verknüpfung mit dem Girokonto und das Fehlen Dritter im gesamten Prozess hohe Sicherheit bietet. Dazu trägt auch bei, dass das Angebot der deutschen Banken und Sparkassen den strengen deutschen Datenschutzgesetzen unterliegt. Die Server von paydirekt stehen in Deutschland.
Vorab benötigen Sie einen Zugang zum SpardaOnline-Banking. Diesen können Sie direkt bei uns unter der Rufnummer 06131/636363 aktivieren lassen.
paydirekt finden Sie im Service-Center Ihres Online-Banking Accounts. Dort können Sie sich für paydirekt registrieren und Ihren Benutzernamen und ein persönliches Passwort hinterlegen. Mit Abschluss der Registrierung können Sie paydirekt sofort nutzen.
Sofern Ihr Online-Shop paydirekt als Bezahlverfahren anbietet, können Sie nach Ihrer Produktauswahl mit paydirekt bezahlen. Einfach Benutzernamen und Passwort eingeben, damit wird der Kauf bestätigt. Der Betrag wird dann direkt von Ihrem Sparda Girokonto abgebucht.
Als Mitglied der Sparda-Bank Südwest eG können Sie paydirekt kostenfrei nutzen.
Mit paydirekt können Sie auf ein Bezahlverfahren zurückgreifen, das Ihre persönlichen Daten schützt. Denn paydirekt wurde von deutschen Banken und den Sparkassen gegründet und unterliegt dem deutschen Datenschutz und Bankgeheimnis.
Sie benötigen, um sich für paydirekt zu registrieren, ein Girokonto bei Ihrer Sparda-Bank mit Onlinebanking Zugang sowie eine E-Mail-Adresse.
Die Registrierung starten Sie bitte unter: www.paydirekt.de
Nachdem Sie die Sparda-Bank Südwest eG über die Bankensuche gefunden haben, klicken Sie bitte auf das entsprechende Logo. Sie werden nun zur Website weitergeleitet. Loggen Sie sich in Ihren Online-Banking Account ein, um die Registrierung zu starten. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses erhalten Sie zur Aktivierung eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bestätigen Sie diese über den Button ''Jetzt bestätigen''. Danach sind Sie für den Service freigeschaltet.
Wurde Ihnen keine E-Mail zugestellt, prüfen Sie bitte folgende Optionen:
- Ist die Nachricht in Ihrem Spam-Ordner gelandet?
- Haben Sie Ihre E-Mail-Adresse im Registrierungsprozess korrekt angegeben?
Falls nicht, korrigieren Sie diese in Ihrem paydirekt Kundenbereich unter Ihren persönlichen Einstellungen. Nach der Korrektur erhalten Sie automatisch eine neue E-Mail zur Bestätigung zugesandt.
Gegebenenfalls fordern Sie in Ihrem paydirekt Kundenbereich eine neue E-Mail an. Diese Option finden Sie unter ''E-Mail-Adresse'' in Ihren persönlichen Einstellungen.
Nach vollständiger Registrierung können Sie sofort mit paydirekt bezahlen.
Ihr paydirekt Passwort muss mindestens 8 Zeichen enthalten.
Es müssen Zeichen aus allen nachfolgenden Gruppen enthalten sein:
- Großbuchstaben: A-Z
- Kleinbuchstaben: a-z
- Ziffern: 0-9
- Sonderzeichen: #$%&-._!?
Als Abrechnungskonto muss zwingend ein Girokonto hinterlegt werden.
Jeder Benutzername kann nur ein Mal vergeben werden. Ist der von Ihnen ausgewählte Benutzername durch einen anderen paydirekt-Nutzer belegt, suchen Sie sich bitte einen anderen Namen aus.
Wurde Ihnen keine Bestätigungs-E-Mail zugestellt, prüfen Sie bitte folgende Optionen:
- Ist die Nachricht in Ihrem Spam-Ordner gelandet?
- Haben Sie Ihre E-Mail-Adresse im Registrierungsprozess korrekt angegeben? Falls nicht, korrigieren Sie diese in Ihrem paydirekt Kundenbereich unter Ihren persönlichen Einstellungen. Nach der Korrektur erhalten Sie automatisch eine neue E-Mail zur Bestätigung zugesandt.
Gegebenenfalls fordern Sie in Ihrem paydirekt Kundenbereich eine neue E-Mail an. Diese Option finden Sie unter E-Mail-Adresse in Ihren persönlichen Einstellungen.
Ein Benutzername wird für 15 Minuten reserviert.
Warten Sie bitte diese Zeit ab und starten dann erneut mit der Eingabe.
Haben Sie Ihren Zugang gelöscht, kann dieser nicht reaktiviert werden.
Bitte führen Sie den Registrierungsprozess in Ihrem SpardaOnline-Banking erneut durch.
Navigieren Sie hierzu innerhalb Ihrer paydirekt App in den Bereich ''Konten''.
Um ein weiteres paydirekt Konto mit Ihrer paydirekt App zu verbinden, klicken Sie bitte auf ''Bearbeiten'' und dann auf ''Konto hinzufügen''.
Sie müssen sich nun einmalig mit Ihrem zusätzlichen paydirekt Konto in die paydirekt App einloggen.
Eine Registrierung bei paydirekt ist ohne Wohnsitz in Deutschland möglich, wenn Sie über ein Girokonto mit Onlinebanking Zugang bei einer der teilnehmenden Banken verfügen.
Ihr/e Bevollmächtigte/r meldet sich mit den eigenen Zugangsdaten im Onlinebanking an und startet dort den Registrierungsprozess.
Bitte beachten Sie, dass pro IBAN nur ein paydirekt Konto eröffnet werden kann.
Im Online-Banking Ihres Girokontos ist unter dem Bereich ''Service-Center'' der Menüpunkt ''paydirekt'' hinterlegt.
Drucken Sie dort bitte das Formular ''Zustimmung gesetzlicher Vertreter'' aus und senden es ausgefüllt, von Ihren gesetzlichen Vertretern unterschrieben, an Ihre Sparda-Bank.
Nach der Freischaltung durch einen Bankmitarbeiter ist eine Registrierung möglich.
Während des Registrierungsprozesses zu paydirekt in Ihrem Online-Banking entscheiden Sie sich für ein TAN-Verfahren Ihrer Sparda-Bank.
Dieses TAN-Verfahren können Sie jederzeit in Ihrem Online-Banking wieder ändern.
Um jede Transaktion durch die Eingabe einer TAN zu bestätigen, wählen Sie in Ihren persönlichen Einstellungen des paydirekt Kundenbereichs ''Immer TAN Verfahren verwenden'' aus.
Möglicherweise haben Sie Ihren Benutzernamen und/oder Ihr Passwort wiederholt falsch eingegeben. In diesen Fällen wird Ihr paydirekt Konto aus Sicherheitsgründen vorüberhend gesperrt.
Nach ca. 15 Minuten können Sie versuchen sich erneut in paydirekt anzumelden.
Möchten Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort einsehen oder zurücksetzen, loggen Sie sich bitte in Ihrem Online-Banking ein.
Sofern obengenannte Gründe nicht in Frage kommen, wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sie setzen sich mit paydirekt über die E-Mail-Adresse service@paydirekt.de in Verbindung.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden Sie aufgefordert, Ihre Bestellung durch eine TAN zu bestätigen. So kann beispielsweise bei einer Abweichung der Lieferadresse eine zusätzliche Absicherung durch eine TAN erfolgen.
Es kommen verschiedene Gründe in Frage, weshalb Sie keine paydirekt Zahlung ausführen können:
- Sie haben Ihre E-Mail-Adresse noch nicht bestätigt. Bitte bestätigen Sie diese oder fordern eine neue Bestätigungs-E-Mail unter Ihren persönlichen Einstellungen im paydirekt Kundenbereich an.
- Ihr Girokonto ist möglicherweise nicht gedeckt.
- Sie haben eine falsche TAN zur Bestätigung Ihrer Zahlung eingeben. Geben Sie Ihre TAN bitte erneut ein oder fordern Sie eine neue TAN an, um Ihre paydirekt Zahlung zu bestätigen.
- Ihr Girokonto wurde aus Sicherheitsgründen gesperrt. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrer Bank in Verbindung.
- Die Bonitätsprüfung der paydirekt erlaubt diese Zahlung nicht.
- Die Zahlung überschreitet ein Systemlimit.
Bemerken Sie eine Transaktion, die nicht von Ihnen getätigt wurde, melden Sie diese umgehend über die Detailansicht der jeweiligen Buchung an paydirekt.
Wählen Sie hierzu ''Problem melden'' und anschließend ''Bestellung wurde von mir nicht getätigt''.
Bitte beachten Sie, dass paydirekt in diesem Fall die Zahlfunktion Ihres paydirekt Kontos aus Sicherheitsgründen deaktiviert.
Haben Sie den Verdacht, dass sich jemand unberechtigt Zugang zu Ihrem paydirekt- Konto verschafft hat, weil beispielsweise eine Datenänderung durchgeführt wurde, dann kontaktieren Sie bitte unmittelbar das paydirektServiceteam unter der Rufnummer 069-247 382 222 oder per E-Mail: service@paydirekt.de oder Ihre Bank, um möglichem Missbrauch Ihres paydirekt Kontos entgegenzuwirken.
paydirekt kontaktiert Sie niemals unaufgefordert per E-Mail um persönliche Informationen zu erfragen.
Erscheint Ihnen eine E-Mail verdächtig, überprüfen Sie anhand einiger Hinweise ob die E-Mail von paydirekt stammt:
paydirekt E-Mails...
- ...enthalten in der Anrede immer Ihren Vor- und Nachnamen
- ...fragen Sie nicht nach Passwörtern oder bitten Sie um Bestätigung oder Neueingabe von Daten. (Einzige Ausnahme: Ihre E-Mail-Adresse müssen Sie bei Ihrer 1. Registrierung oder bei Änderung über den Button "jetzt bestätigen" verifizieren.)
- ...fordern Sie nicht zur Installation einer Software auf.
- ...haben @paydirekt.de als Absenderadresse.
Wichtig:
Bitte klicken Sie in verdächtigen E-Mails keine Links an und öffnen Sie keine Anhänge. Sollten Sie doch einmal einen Link geklickt oder einen Anhang geöffnet haben, kontaktieren Sie bitte umgehend das paydirekt Serviceteam unter der Rufnummer 069-247 382 222 oder per E-Mail: service@paydirekt.de, um möglichem Missbrauch Ihres paydirekt Kontos entgegenzuwirken/vorzubeugen.
Für die Sperrung Ihres paydirekt-Kontos kommen mehrere Gründe in Frage:
- Mehrmalige Falscheingabe Ihres paydirekt Benutzernamens oder paydirekt Passwortes. In diesem Fall wird Ihr paydirekt Konto vorübergehend (für ca. 15 Minuten) gesperrt.
- Sie haben eine verdächtige Transaktion gemeldet. Ihr paydirekt Konto wurde aus Sicherheitsgründen bis zur Aufklärung des Vorfalls deaktiviert.
Sofern oben genannte Gründe nicht in Frage kommen, kann eine Sperre Ihres paydirekt Kontos auch von Ihrer Bank in Auftrag gegeben worden sein. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre Sparda-Bank.
Fragen zum Thema Sicherheit
Alle unsere Systeme und Programme sind nach dem aktuellen Stand der Technik abgesichert. Mit ständigen Weiterentwicklungen, Tests und moderner Techniken gewährleisten wir Sicherheit für unsere Kunden und Mitglieder.
Wir haben Ihnen einige Informationen zum Thema Sicherheit auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Wir geben Ihnen Tipps zum sicheren Surfen, auffälligen E-Mails und aktuellen Bedrohungen im Internet.
Um einen Screenshot am PC (= Bildschirmfoto) von einer Fehlermeldung zu machen, drücken Sie bitte die Tastenkombination "Shift" und "Druck". Achten Sie darauf, dass das Fenster, das Sie "abfotografieren" wollen, aktiv ist.
Anschließend können Sie die Grafik, die sich jetzt im Zwischenspeicher befindet, in eine E-Mail, ein Grafikprogramm oder in eine Word-Datei einfügen.
Sind die Eingabefelder bereits ausgefüllt, dann ist die Funktion "AutoVervollständigen" in Ihrem Browser aktiv. Bitte deaktivieren Sie diese Funktion und löschen Sie den Cache des Browsers.
Unsere Genossenschaft - Das sollten Sie wissen!
Wählen Sie einfach das gewünschte Thema aus.
Fragen zur Genossenschaft
Jeder der Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchte, kann Mitglied werden. Sie müssen dazu nur in unserem Geschäftsgebiet wohnen oder dort arbeiten.
Um Mitglied der Sparda-Bank zu werden, zeichnen Sie Genossenschaftsanteile. Einen Genossenschaftsanteil erwerben Sie für 52 Euro. Bis zu 30 Anteile können Sie zeichnen. Alle Genossenschaftsanteile werden mit einer jährlichen Dividende verzinst.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden, erhalten Sie Ihre Genossenschaftanteile nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder zurück.
Voraussetzung für die Kontoeröffnung ist, dass Ihr Wohnsitz und/oder Ihre Arbeitsstelle im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Südwest eG (Rheinland-Pfalz / Saarland) liegt und auf dem Konto Ihr Gehalt oder Ihre monatliche Rente eingeht.
Der Erwerb der Mitgliedschaft an unserer Genossenschaft - Zeichnung von mindestens einem Geschäftsanteil - ist bei der Kontoeröffnung eines SpardaGirokontos oder einer Beantragung einer Finanzierung möglich, aber nicht erforderlich.
Ein Geschäftsanteil beträgt 52,00 Euro und ist eine einmalige Anlage. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden, erhalten Sie Ihre Genossenschaftanteile nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder zurück. In der Zwischenzeit erhalten Sie jährlich eine Dividende.
Die Führung von Geschäftskonten ist nicht möglich.
Sie erhalten jährlich für Ihre Genossenschaftsanteile eine Dividende. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen.
Sie können Ihre Mitgliedschaft, und somit Ihre Bankverbindung, jederzeit wieder kündigen. Ihre Genossenschaftsanteile werden Ihnen nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder ausgezahlt.
Bitte beachten Sie:
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Fragen zu "Kunden werben Baufinanzierer"
"Kunden werben Baufinanzierer" ist ein Bonusprogramm der Sparda-Bank Südwest eG. Für die Empfehlung einer neuen Baufinanzierung möchten wir uns mit einer Prämie bei Ihnen bedanken.
Alle Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank Südwest eG sind herzlich eingeladen unsere Baufinanzierung weiter zu empfehlen.
Voraussetzung ist, dass Sie als Werber Kunde der Sparda-Bank Südwest eG sind und eine neue Baufinanzierung abgeschlossen wird.
Empfehlen Sie eine Baufinanzierung wird Ihnen die Prämie nach Bewilligung der Finanzierung gutgeschrieben.
Die Werbeprämie im Rahmen von "Kunden werben Baufinanzierer" steht dem Werber zu.