PSD2 (Payment Service Directive)

Im Januar 2018 trat die neue Zahlungsdiensterichtlinie, im Allgemeinen als PSD2 (Payment Service Directive) bekannt, in Kraft. Daraus ergaben sich Änderungen, die zum 14. September 2019 in Kraft getreten sind.

Mit der PSD2 werden sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert. Hierdurch wird der Verbraucherschutz gestärkt und die Sicherheit erhöht. Außerdem wurden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen aller wesentlichen Neuerungen.

*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

TAN-lose Zahlungen

Kleinbetragszahlungen:  Für Überweisungen im Online-Banking unter 30 Euro ist keine TAN-Eingabe mehr notwendig.

Maximal fünf solcher aufeinanderfolgender Zahlungen (unter 30 Euro) bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 100 Euro sind ohne die Eingabe einer TAN möglich. Sobald eine Transaktion mit einer TAN bestätigt wird, beginnt die Zählung (fünf Zahlungen bis maximal 30 Euro bzw. insgesamt 100 Euro) von vorne.

Für Umbuchungen benötigen Sie immer eine TAN - unabhängig von der Höhe des Betrags.