Im Januar 2018 trat die neue Zahlungsdiensterichtlinie, im Allgemeinen als PSD2 (Payment Service Directive) bekannt, in Kraft. Daraus ergaben sich Änderungen, die zum 14. September 2019 in Kraft getreten sind.
Mit der PSD2 werden sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert. Hierdurch wird der Verbraucherschutz gestärkt und die Sicherheit erhöht. Außerdem wurden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht.
Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen aller wesentlichen Neuerungen.