Ihr „Ja“ für unsere gemeinsame Zukunft!
Wir haben alle Kundinnen und Kunden im März 2021 per Brief über die Einführung neuer Preismodelle für unsere Girokonten bzw. unser neues Preis- und Leistungsverzeichnis informiert.
In diesem Schreiben hatten wir mitgeteilt, dass die Zustimmung zu den dargestellten Änderungen als erteilt gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt. Am 27.04.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Urteil verkündet, dass diese einfache und bequeme Form der Zustimmung leider nicht mehr möglich ist.
Wir benötigen daher nun Ihre aktive Zustimmung zu unseren neuen Preismodellen.
Sie erhalten ab Mitte Juli bis Ende August hierzu von uns eine Information per E-Mail, Mitteilung ins ePostfach oder per Brief mit einem individuellen QR-Code bzw. Link.
Bitte nutzen Sie den QR-Code/Link aus Ihrer persönlichen Mitteilung um uns über die dortige „Zustimmungserklärung“ Ihr „Ja“ für unsere gemeinsame Zukunft zu geben!
In Ihrer persönlichen Mitteilung finden Sie alle Details der für Sie relevanten Preisanpassungen.
Sollte Ihnen Ihr individualisierter QR-Code bzw. Link nicht mehr vorliegen, ist auch eine Zustimmungserklärung in Ihrer Filiale möglich.
Das neue Urteil hat keine Auswirkungen auf die Ausgestaltung der neuen Preismodelle für unsere Girokonten. Wie Sie wissen, belastet die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank unsere Erträge schon seit vielen Jahren. Die Preismodelle sind ein zentraler Baustein, um die Zukunft unserer Genossenschaft langfristig zu sichern. Im Sinne des genossenschaftlichen Gemeinsinns ist jedes Mitglied individuell gefragt, das Girokontomodell zu wählen, das am besten zu ihm passt. Wir sind davon überzeugt, dass Sie mit Ihrem SpardaGirokonto eine gute Wahl getroffen haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unser Vertragsverhältnis nur auf Grundlage der neuen Bedingungen fortführen können. Sofern Sie diese nicht akzeptieren, ist eine Kündigung des Girokontos notwendig. Diese ist selbstverständlich jederzeit und kostenfrei möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Abwicklung einer Finanzierung ein Girokonto bzw. ein SpardaVerrechnungskonto in unserem Haus notwendig ist.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie als Mitglied und Miteigentümer Teil unserer starken Gemeinschaft bleiben.
Geben Sie uns Ihr „Ja“ für unsere gemeinsame Zukunft!
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