Sparda-Bank Südwest eG

Online-Banking

Fragen und Antworten

Kontoauflösung

Kann ich auch die Mitgliedschaft / Geschäftsanteile kündigen?

Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft und einzelner bzw. aller Geschäftsanteile ist grundsätzlich jederzeit möglich. Hinsichtlich Fristen und Auszahlung gilt die Satzung der Sparda-Bank Südwest eG. Wird die Kündigung bis zum 30.09. eines Jahres eingereicht, gilt Sie zum Ende des laufenden Jahres (31.12.).

Die Auszahlung erfolgt im Juni des Folgejahres, nach der Vertreterversammlung. Wird die Kündigung später eingereicht, verschieben sich diese Termine entsprechend um ein weiteres Jahr.  

Als Konto für die Gutschrift bei Fälligkeit können Sie uns auch ein Konto, das Sie bei einer anderen Bank (im Inland oder im Ausland) führen, angeben. Die Kündigung kann nur durch das Mitglied selbst erfolgen, die Kündigung der Mitgliedschaft bzw. einzelner Geschäftsanteile durch eine/n Bevollmächtigte/n mit allgemeiner Bankvollmacht ist nicht möglich (Ausnahme: notarielle Gesamtvollmacht).

Kann ich auch einzelne Genossenschaftsanteile kündigen?

Ja, die Kündigung einzelner Geschäftsanteile ist möglich. In diesem Fall gelten dieselben Fristen wie für die Kündigung der Mitgliedschaft bzw. aller Geschäftsanteile.

Auch in diesem Fall ist die Kündigung nur durch das Mitglied selbst, bzw. bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten möglich. Sofern mehrere Personen erziehungsberechtigt sind, sind auch alle Unterschriften erforderlich. 

Was passiert mit meinem elektronischen Postfach, wenn ich mein Konto bei der Sparda-Bank Südwest eG kündige?

Ihr elektronisches Postfach wird mit Abschluss Ihrer Kündigung gelöscht. Bitte sichern Sie vorher Ihre Kontoauszüge, da Ihnen diese nach der Kontolöschung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Laden Sie bitte alle weiterhin benötigten Mitteilungen und Kontoauszüge aus Ihrem ePostfach herunter und sichern Sie diese in geeigneter Weise, bevor Sie Ihr Konto kündigen. Nach Ausführung Ihrer Auflösungsauftrags durch uns stehen Ihnen diese nicht mehr im ePostfach zur Verfügung.

Was passiert mit meinen Gewinnsparlosen, wenn ich meine Konten bei der Sparda-Bank Südwest eG kündige?

In diesem Fall denken Sie bitte auch daran, eine eventuelle Mitgliedschaft im Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V. ebenfalls zu kündigen. Bei einer Gesamtbankauflösung können Ihre Lose bereits zum Ende des aktuellen Monats gekündigt werden. Eine Auflösung der Lose ist bei einer regulären Kündigung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Monats möglich.

Um Gewinnsparer/in der Sparda-Bank Südwest e.V. zu bleiben, benötigen Sie ein Girokonto und ein Sparkonto bei der Sparda-Bank Südwest eG. Sofern Sie alle Ihre Konten in unserem Haus kündigen ist eine Mitgliedschaft im Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V. leider nicht länger möglich.

Bitte denken Sie in diesem Fall daran, auch Ihre Mitgliedschaft im Gewinnsparverein zu kündigen. Hierfür gilt regulär eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende des nächsten Monats. Im Falle einer Kündigung Ihrer Gesamtbankverbindung gilt eine verkürzte Kündigungsfrist zum Ende des aktuellen Monats.

Welche Fristen muss ich in Bezug auf meine Mastercard bei einer Konto- oder Auflösung der Geschäftsverbindung beachten?

Bitte beachten Sie, dass eine Auflösung Ihres Kontos bzw. Ihrer Bankverbindung erst erfolgen kann, nachdem die letzte Abrechnung Ihrer Mastercard verbucht ist. Erst danach ist eine Auflösung zum Ende des Monats möglich.