Allgemeine Darlehensbedingungen
Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten.
Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Damit sind sie vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anschaffungskosten
Bei dem Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Anschaffungskosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten an.
Anschlussfinanzierung
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst.
Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Schließt der Darlehensnehmer das Darlehen bei einer anderen Bank ab, nennt man diese Anschlussfinanzierung auch Umschuldung.
Anschlusskosten
Das sind die Kosten, die für den Anschluss von Grundstück und Haus an das öffentliche Versorgungsnetz anfallen. Hierzu gehören zum Beispiel die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- bzw. Stromversorgung und die Telekommunikation.
Baufinanzierung
Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten.
Eine Baufinanzierung nennt man unter anderem auch Immobiliendarlehen, Immobilienkredit oder Baukredit. Man leiht sich also Geld, um zum Beispiel ein Haus zu bauen oder um eine bestehende Immobilie zu kaufen. Diesen Kredit zahlt man dann in der Regel in monatlichen Raten über viele Jahre hinweg nach und nach ab. Dabei kann man flexibel über die Laufzeit des Kredits bestimmen.
Baugenehmigung
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Eine Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. Für bestimmte Baumaßnahmen ist in einigen Bundesländern eine Bauanzeige ausreichend.
Bauspardarlehen
Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen.
Der Bausparer spart je nach Tarif zum Beispiel 40 % oder 50 % der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung der Immobilie durch das Bauspardarlehen nicht mehr als 80 % ihres Beleihungswertes betragen darf.
Bausparvertrag
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Ansparen des Mindestguthabens und Erreichen der Zielbewertungszahl die Auszahlung beantragen kann.
Die Auszahlungssumme entspricht der Bausparsumme. Diese setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen.
Beleihungsgrenze
Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen.
Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.
Bereitstellungszinsen
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile.
Bonität
Wenn eine Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, spricht man von Bonität bzw. Kreditwürdigkeit.
Um die persönliche Bonität des Darlehensnehmers zu beurteilen, wird vor allem eine Schufa-Auskunft herangezogen. Die sachliche Bonität wird hingegen anhand sämtlicher Unterlagen über das Einkommen und die Ausgaben geprüft.
Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten.
Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Eigenkapital
Liquide Geldmittel, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden und so die zu finanzierende Summe reduzieren.
Zum Eigenkapital zählen zum Beispiel: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere und Bausparguthaben. Ein eigenes unbelastetes Grundstück gilt als Zusatzsicherheit.