Glossar zur Baufinanzierung der Sparda-Bank
Die Baufinanzierung steckt voller Fachbegriffe. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe von A bis Z. Und wenn Sie es genau wissen wollen, dann erklären Ihnen unsere Finanzierungsberater in unseren Filialen gerne, was das für Sie persönlich bedeutet.
Denn Ihren Wohntraum zu erfüllen, ist unsere Leidenschaft.
Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Angebot anfordern? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten.
Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Damit sind sie vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei dem Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Anschaffungskosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten an.
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst.
Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Schließt der Darlehensnehmer das Darlehen bei einer anderen Bank ab, nennt man diese Anschlussfinanzierung auch Umschuldung.
Das sind die Kosten, die für den Anschluss von Grundstück und Haus an das öffentliche Versorgungsnetz anfallen. Hierzu gehören zum Beispiel die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- bzw. Stromversorgung und die Telekommunikation.
Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten.
Eine Baufinanzierung nennt man unter anderem auch Immobiliendarlehen, Immobilienkredit oder Baukredit. Man leiht sich also Geld, um zum Beispiel ein Haus zu bauen oder um eine bestehende Immobilie zu kaufen. Diesen Kredit zahlt man dann in der Regel in monatlichen Raten über viele Jahre hinweg nach und nach ab. Dabei kann man flexibel über die Laufzeit des Kredits bestimmen.
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Eine Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und zeitlich befristet. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. Für bestimmte Baumaßnahmen ist in einigen Bundesländern eine Bauanzeige ausreichend.
Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen.
Der Bausparer spart je nach Tarif zum Beispiel 40 % oder 50 % der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung der Immobilie durch das Bauspardarlehen nicht mehr als 80 % ihres Beleihungswertes betragen darf.
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Ansparen des Mindestguthabens und Erreichen der Zielbewertungszahl die Auszahlung beantragen kann.
Die Auszahlungssumme entspricht der Bausparsumme. Diese setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen.
Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen.
Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile.
Wenn eine Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, spricht man von Bonität bzw. Kreditwürdigkeit.
Um die persönliche Bonität des Darlehensnehmers zu beurteilen, wird vor allem eine Schufa-Auskunft herangezogen. Die sachliche Bonität wird hingegen anhand sämtlicher Unterlagen über das Einkommen und die Ausgaben geprüft.
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten.
Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Liquide Geldmittel, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden und so die zu finanzierende Summe reduzieren.
Zum Eigenkapital zählen zum Beispiel: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere und Bausparguthaben. Ein eigenes unbelastetes Grundstück gilt als Zusatzsicherheit.
Darlehen, mit dem sich ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann.
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt.
Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.
Unter Grundschuld versteht man ein Grundpfandrecht mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird.
Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat die Grundschuld als Sicherungsinstrument die vorher übliche Hypothek weitgehend verdrängt.
Mit einer Hypothek können Gläubiger ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück absichern.
Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken weitestgehend durch Grundschulden ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).
Sie ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Preisangabenrechts.
Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.
Verlängerung eines bestehenden Darlehens.
Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens.
Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplans festgestellt werden.
Möglichkeit des Darlehensnehmers, seine Darlehensraten gegen Tod, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Krankheit abzusichern.
In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft beglichen. Außerdem werden zusätzliche Dienstleistungen wie eine Unfall- oder Krankenversicherung angeboten. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.
Reine Todesfallversicherung, die oftmals als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird.
Sie sichert das Todesfallrisiko des Darlehensnehmers ab und stellt für die Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung dar.
Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung wird mit Schufa abgekürzt.
Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung -selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.
Der Sollzinssatz ist der gebundene Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt.
Als Sondertilgung bezeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Kreditvertrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht.
Werden Sondertilgungen vertraglich vereinbart, besteht die Möglichkeit kalenderjährlich bis zu dem vereinbarten Betrag zusätzliche Tilgungen zu leisten.
Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität) des Kreditnehmers zur Rückführung der Forderung.
Die Verrechnung der Leistung erfolgt taggenau. Einzelheiten werden in den Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert.
Der Begriff Umschuldung beschreibt die Ablösung von einem oder mehreren Darlehen durch
einen neuen Kredit.
Ziel der Umschuldung ist es, die Zinsbelastung zu senken oder die monatliche Ratenzahlungen zu reduzieren.
Umschuldungen gibt es beispielsweise im Bereich der Immobilienfinanzierung, bei Pivatkrediten sowie bei Überziehungskrediten.
Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.
Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.
Ist ein anderes Wort für "Sollzinsfestschreibung". Es bezeichnet die Zeitspanne, für die der Sollzins im Darlehensvertrag fest vereinbart und somit gebunden ist.
Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden.
Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase).
Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.
Die Wahl der Baufinanzierung ist eine wichtige Entscheidung, die wir für unsere Kunden seit über 120 begleiten. Niemand erfüllt mehr private Wohnträume in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, als wir. Jeden Tag über 14 mal. Nutzen Sie unsere Kompetenz für die Erfüllung Ihrer Wünsche!