Erklärung zur Barrierefreiheit
Sparda-Bank Südwest eG ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.sparda-sw.de/.
Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Website informieren wir Privatkundinnen und Privatkunden über die Produkte und Dienstleistungen der Sparda-Bank Südwest eG. Dazu gehören insbesondere Girokonten, Karten, Online-Banking, Spar- und Anlageprodukte, Kredite und Finanzierungen, Baufinanzierungen, Versicherungen sowie Service- und Beratungsangebote. Nutzerinnen und Nutzer können sich über unsere Leistungen informieren, Kontakt aufnehmen, Beratung anfragen, Termine vereinbaren und – soweit angeboten – Anträge oder Anfragen online stellen.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Unsere Website dient der Information über unser Leistungsangebot für Privatkundinnen und Privatkunden in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Besucherinnen und Besucher können Produktinformationen abrufen, passende Angebote auswählen, Kontaktformulare nutzen, Beratungs- oder Servicetermine anfragen und sich für einzelne Online-Services anmelden oder zum Online-Banking weiterleiten lassen. Je nach Produkt können Anfragen, Terminbuchungen oder Antragsstrecken digital vorbereitet oder online eingereicht werden. Ergänzend stellen wir Informationen zu Filialen, Ansprechpartnern, Serviceleistungen und allgemeinen Bankthemen bereit.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einer Seite gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
- Auf einer Seite gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Auf einer Seite gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
- Auf einer Seite gibt es ARIA Fortschrittsanzeige ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
- Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
Diese Erklärung wurde am 30.06.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2026 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Sparda-Bank Südwest eG
Robert-Koch-Straße 45
55129 Mainz
vertriebsmanagement@sparda-sw.de
Tel.: 06131 / 636363
Marktüberwachungsbehörde
Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
Kundenbeschwerdestelle
Schellingstraße 4
10785 Berlin
kundenbeschwerdestelle@bvr.de
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 30.06.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
Informationen zu Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
BFSG-Information 269100
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BFSG-Information 269110
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BFSG-Information 269120
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BFSG-Information 269130
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BFSG-Information 269160
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BFSG-Information 269170
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Wertpapierdienst/-nebendienstleistungen
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