Fragen zum elektronischen Postfach
Die Aktivierung des ePostfachs erfolgt über das SpardaOnline-Banking.
Voraussetzung:
- Sie verfügen über einen aktiven Online-Banking Zugang
- Sie müssen Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter sein.
Sie können den elektronischen Kontoauszug über die Wege
- Online-Banking
- SpardaBanking App
- Finanzsoftware (z.B. Starmoney)
abrufen. Klicken Sie dafür in Ihr Postfach und öffnen Sie die Nachrichten.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
- Voraussetzung ist, dass im vergangenen Monat Umsätze angefallen sind. Gab es keine Kontobewegungen, werden keine Auszüge erstellt. Die Auszüge werden immer am letzten Tag eines Monats erstellt und 1-2 Tage später in Ihrem ePostfach eingestellt.
- Prüfen Sie, ob in Ihrem ePostfach unter "Person" der richtige Kontoinhaber eingestellt ist. Unter Umständen können Sie die Konten mehrerer Kontoinhaber einsehen.
Die Auszüge werden nach 12 Monaten automatisch in das Archiv verschoben. Die Dokumente Ihres elektronischen Postfachs bleiben Ihnen ab Erstellung 10 Jahre erhalten. Nach Ablauf dieser Zeit oder bei Kontoauflösung werden Sie automatisch gelöscht.
Bitte beachten Sie:
Dokumente, die vor Aktivierung des Postfachs erstellt wurden, können nachträglich nicht in das Postfach eingestellt werden.
Sie können alle Dokumente zu aktuell bestehenden Konten seit der Aktivierung Ihres ePostfachs einsehen.
Bitte beachten Sie:
Dokumente, die vor Aktivierung des ePostfachs erstellt wurden, können nachträglich nicht in das ePostfach eingestellt werden.
Die elektronischen Kontoauszüge werden immer am letzten Tag eines Monats erstellt und 1-2 Tage später in Ihrem ePostfach bereitgestellt. Vorab können Sie keine neuen Kontoauszüge einsehen. Einen Überblick Ihrer Kontobewegungen des laufenden Monats finden Sie in der Umsatzanzeige.
Nein, nach Aktivierung des ePostfachs können Sie keine Kontoauszüge mehr über den Kontoauszugsdrucker abrufen.
Nein, das ist nicht möglich.
Wenn Sie einen Kontoauszug gelöscht haben oder nicht mehr finden gibt es nur die Möglichkeit, eine papierhafte Zweitschrift gegen ein Entgelt i.H.v. 3 Euro pro Kontoauszug bei uns anzufordern.
Die Kontoauszüge für Girokonten, Tagesgeldkonten und Kreditkarten-Umsatzaufstellungen werden monatlich bereitgestellt.
Alle Kontoauszüge werden automatisch monatlich erstellt, vorausgesetzt Umsätze sind vorhanden.
Für elektronische Kontoauszüge gelten die gleichen Aufbewahrungsfristen wie für papierhafte Kontoauszüge. Dabei müssen die digitalen Dokumente in ihrem ursprünglichen Zustand aufbewahrt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die elektronischen Dokumente regelmäßig abzurufen und auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern.
Nein, die Kontoauszüge werden mit Auflösung des Kontos im ePostfach gelöscht. Wir empfehlen Ihnen vor Auflösung eines Kontos Ihre Dokumente lokal zu speichern oder auszudrucken.
Sie können maximal zehn Dateien an eine Mitteilung anhängen.
Bitte beachten Sie:
Die maximale Größe aller Dateianhänge ist auf 10.000 KB begrenzt.
Folgende Dateiformate sind erlaubt:
- JPEG
- TIF/TIFF
- PNG
Wenn Sie ein nicht zulässiges Dateiformat verwenden oder die maximale Dateigröße überschreiten, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung.