Fragen zum Girokonto
Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind:
- Sie wohnen oder arbeiten im Bundesland Rheinland-Pfalz oder Saarland.
- Sie nutzen das Konto für private Zwecke.
- Auf dem Konto geht Ihr Lohn, Gehalt oder Ihre monatliche Rente ein.
Der Erwerb der Mitgliedschaft an unserer Genossenschaft - Zeichnung von mindestens einem Geschäftsanteil - ist bei der Kontoeröffnung eines SpardaGirokontos möglich, aber nicht erforderlich.
Ein Geschäftsanteil beträgt 52,00 Euro und ist eine einmalige Anlage. Sollten Sie Ihre Geschäftsverbindung bei uns kündigen, erhalten Sie die 52,00 Euro wieder zurück. In der Zwischenzeit erhalten Sie jährlich eine Dividende.
Die Führung von Geschäftskonten ist nicht möglich.
Jeder der Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchte, kann Mitglied werden. Sie müssen dazu nur in unserem Geschäftsgebiet wohnen oder dort arbeiten.
BIC-Code
Der BIC-Code ist die internationale Bankleitzahl der Sparda-Bank Südwest eG, dieser lautet:
GENODEF1S01
IBAN
Die IBAN wird anhand der Kontonummer berechnet und ist, falls Sie mehrere Konten führen, für jedes Konto unterschiedlich.
Die Daten finden Sie immer
- auf den Kontoauszügen des entsprechenden Girokontos
- auf der Rückseite der girocard (Debitkarte)
- im Online-Banking Account und
- in der App SpardaBanking+
Für die Erfassung einer Überweisung ist die IBAN des Empfängers zwingend erforderlich
Diese Information finden Sie in der Regel auf der Rechnung des Zahlungsempfängers. Liegt Ihnen keine Rechnung vor, müssen Sie diese beim Zahlungsempfänger erfragen.
Ihre eigene IBAN finden Sie:
- auf dem Kontoauszug des entsprechenden Girokontos
- auf der Rückseite Ihrer girocard (Debitkarte)
- im Online-Banking Account und
- in der App SpardaBanking+
Wir können Aufträge für Überweisungsrückrufe nicht mehr entgegennehmen.
Terminüberweisungen können von Ihnen im Online-Banking oder per SpardaBanking+ App geändert bzw. gelöscht werden, solange diese noch nicht von uns ausgeführt wurden.
Ist die Überweisung bereits ausgeführt, müssen Sie sich zwecks Rückforderung des Überweisungsbetrags mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.
Wir können bereits gebuchte Überweisungen nicht mehr ändern.
Sie haben nur in der Zeit bis die Daten in das Banksystem übertragen worden sind (wenige Minuten) selbst die Möglichkeit die Buchung in der "Überweisungsliste" zu ändern oder zu löschen.
Wenn die von Ihnen angegebene Kontonummer bei der anderen Bank nicht existiert, prüfen die Mitarbeiter dort den Namen und buchen den Gutschriftsbetrag auf das richtige Konto. Falls die Buchung nicht zugeordnet werden kann kommt das Geld automatisch an Sie zurück.
Sollte das Konto mit der von Ihnen falsch erfassten Kontonummer dort bestehen, wird das Geld automatisch auf diesem Konto verbucht. Wird die Überweisung also nicht innerhalb der nächsten acht Arbeitstage wieder auf Ihrem Konto oder auf dem richtigen Konto des Empfängers verbucht, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir können dann eine Nachforschung an das Empfängerinstitut zur Wiederbeschaffung des fehlgeleiteten Betrages veranlassen.
Bargeldauszahlungen sind mit Ihrer girocard (Debitkarte) in Verbindung mit der PIN an folgenden Stellen kostenlos möglich:
- An allen CashPool-Geldautomaten => www.cashpool.de
- Beim Einkauf in mehr als 12.000 Märkten (REWE, LIDL, Penny, ALDI, DM, Netto und viele mehr). Bitte beachten Sie den marktabhängigen Mindesteinkaufswert.
Bei Verfügungen an Geldautomaten anderer Kreditinstitute fallen Entgelte an. Diese entnehmen Sie bitte dem Preisaushang.
Bargeldauszahlungen an Geldautomaten im Ausland
EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Türkei
Das tägliche Limit für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten in beträgt 1.000,00 Euro (pro Tag und Konto).
Sonstiges Ausland
Das tägliche Limit für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten in beträgt 100,00 Euro (pro Tag und Konto).
Zahlungen in Geschäften
EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Türkei
Das tägliche Limit bei Zahlungen in Geschäften beträgt:
- mit PIN-Eingabe: 2.500,00 Euro (pro Tag und Konto)
- ohne PIN-Eingabe: unbegrenzt
Sonstiges Ausland
Das tägliche Limit bei Zahlungen in Geschäften beträgt:
- mit PIN-Eingabe: 200,00 Euro (pro Tag und Konto)
- ohne PIN-Eingabe: nicht möglich
Bargeldauszahlungen an Geldautomaten mit der girocard (Debitkarte) oder einer Kreditkarte sind mit Kosten verbunden.
Die jeweiligen Entgelte entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang.
Durch die Verwendung von IBAN und BIC-Code können grenzüberschreitende Zahlungen kostengünstig, schnell und ohne manuelle Bearbeitung auf das Konto des Begünstigen durchgeleitet werden.
Gibt der Auftraggeber einer Überweisung in Euro, welche für ein Empfängerkonto (das in Euro geführt wird) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bestimmt ist, die IBAN des Begünstigten und den BIC-Code der Empfängerbank an, so werden keine höheren Kundenentgelte berechnet als für vergleichbare Überweisungen im Inlandszahlungsverkehr.
Dies gilt für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union bis zu einer Betragsgrenze von 50.000,00 Euro.
Sollte der überweisende Kunde die IBAN und den BIC-Code nicht angeben, kann dessen Kreditinstitut lt. der Verordnung für die Abwicklung der entsprechenden Zahlungen auch weiterhin zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen.
Deshalb:
Verwenden Sie zukünftig zur schnellen und kostengünstigen Abwicklung Ihrer Auslandsüberweisungen die IBAN und den BIC-Code. Entnehmen Sie diese einer an Sie gestellten Rechnung oder erfragen Sie sie beim Zahlungsempfänger.
Eine Einzugsermächtigung können wir nicht kündigen, dies können Sie nur beim Zahlungsempfänger veranlassen. Ebenso kann die Buchung nicht im Vorfeld verhindert werden.
Erfolgt trotz Kündigung eine Abbuchung von Ihrem Konto, kann diese innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto wegen Widerspruch zurückgegeben werden.
Als Kunde mit Zugang zum Online-Banking können Sie die Rückgabe der Lastschrift selbst vornehmen.
Betätigen Sie hierzu innerhalb der Detailansicht des Umsatzes die Schaltfläche "Lastschrift zurückgeben". Im nächsten Schritt bestätigen Sie die Lastschriftrückgabe mit Ihrem TAN-Verfahren (SpardaSecureGo+ oder Sm@rt-TAN plus).
Für die Erteilung einer Bankvollmacht ist es erforderlich, dass Sie und die zu bevollmächtigende Person in einer unserer Filialen eine Unterschrift leisten.
Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie jeweils Ihre Ausweisdokumente und Ihre Steueridentifikationsnummern mit.
Ihre Steuer-ID finden Sie auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid, Ihrer Lohnabrechnung oder Mitteilungen von Finanzbehörden.
Sofern Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern.
Dies darf von einem oder den Erben erfolgen. Der Bevollmächtigte selbst hat auch das Recht, die Vollmacht nicht auszuüben und zurückzugeben.
Um die Namensänderung vornehmen zu können, bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen per Post oder in einer unserer Filialen:
- ein amtlicher Nachweis (z.B. Heiratsurkunde), aus dem die Namensänderung hervorgeht inklusive Ihrer neuen Unterschrift
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des neuen Personalausweises oder Reisepasses
Für die Ausstellung neuer Karten (Debit-/Kreditkarte) fallen Gebühren an. Diese können Sie dem Preisaushang entnehmen.
Wünschen Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, können Sie das entsprechende Formular ausfüllen, ausdrucken, gemeinsam unterschreiben und per Post einreichen.
Ihre Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer etc.) müssen stets aktuell sein, damit wir Ihnen Ihre Unterlagen postalisch zusenden können bzw. Sie im Falle einer Rückfrage bzgl. Ihrer Kontoführung telefonisch erreichen können.