Fragen zu unseren Girokontomodellen
Wir haben für alle Lebensphasen das passende Girokonto für Sie.
In welchem Kontomodell Sie sich zur Zeit befinden, können Sie dem Kontoauszug entnehmen und im Online-Banking einsehen.
Ja, über nachstehenden Link können Sie den Wechsel in ein anderes Kontomodell beauftragen.
Bitte beachten Sie:
Sofern Ihr Auftrag mindestens zwei Werktage vor Monatsende erteilt wird, erfolgt die Umstellung in das neue Girokontomodell zu Beginn des Folgemonats.
Wenn Sie Ihr Girokonto online führen möchten, können Sie SpardaOnline-Banking unter folgendem Link bequem und einfach beantragen.
Die Kontoführung bei unseren Girokontomodellen ist - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind - kostenfrei.
Kosten für Sonderleistungen, die nicht in den Kontomodellen erwähnt sind, finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis, das sie im Online-Banking oder auf Nachfrage in Ihrer Filiale einsehen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Klauseln in Nr. 1 II und Nr. 12 V der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Wir werden uns daher bei der Einführung der neuen Preismodelle für unsere Girokonten nicht auf diese Bestimmungen berufen.
Was bedeutet das?
Bisher hatten Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer Bank ganz einfach und bequem zuzustimmen, indem sie diesen innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprechen. Dieser Zustimmungsprozess ist nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr möglich.
Die aktive Kundenzustimmung ist dafür erforderlich. Wir melden uns hierzu in den nächsten Wochen bei allen unseren Kundinnen und Kunden und bedanken uns schon jetzt für die Unterstützung.