Sie haben Fragen zum Nachlassfall?

Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Was geschieht mit dem Konto nach der Meldung des Sterbefalls?

Ausgegebene Debitkarten, Kreditkarten und der Online-Banking-Zugang für den Verstorbenen/die Verstorbene werden gesperrt. Sollte zu den Konten keine Verfügungsberechtigung bestehen, werden die Konten bis zur Vorlage einer entsprechenden Legitimation gesperrt. (Siehe: "Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?")

Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?

Durch Vorlage der eröffneten Testamente/Erbverträge inkl. Eröffnungsprotokoll des zuständigen Amtsgerichts oder durch einen Erbschein.

Bitte legen Sie uns die Unterlagen im Original in einer unserer Filialen der Sparda-Bank Südwest eG vor oder lassen Sie diese durch eine dienstsiegelführende Stelle, Ihre Hausbank oder eine Behörde bestätigen.

Wie legitimiere ich mich?

Sie benötigen zur Legitimation ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung).

Die Legitimation kann in allen Filialen der Sparda-Bank Südwest eG erfolgen.  

Außerdem können Sie die Legitimation auch im Post-Ident-Verfahren durchführen.

Wer darf über die Nachlasskonten verfügen?

Verfügungsberechtigt sind weitere Kontoinhaber, Bankbevollmächtigte oder Generalbevollmächtigte mit einer entsprechenden notariellen Vorsorge/Generalvollmacht. Die Verfügungsberechtigung gilt bis zu einem möglichen Widerruf durch einen legitimierten Erben (Vollmachtswiderruf).

Vorsorge-/Generalvollmachten bedürfen der Prüfung nach Umfang und Inhalt. Deshalb legen Sie uns die Vollmacht bitte persönlich im Original in einer unserer Filiale vor.

Des Weiteren können legitimierte Erben über den Nachlass verfügen.

(Siehe: "Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?")

Wer bekommt Auskunft über die Konten?

Auskunftsberechtigt sind weitere Kontoinhaber, Bankbevollmächtigte oder Generalbevollmächtigte mit einer entsprechenden notariellen Vorsorge/Generalvollmacht. Vorsorge-/Generalvollmachten bedürfen der Prüfung nach Umfang und Inhalt. Deshalb legen Sie uns die Vollmacht bitte persönlich im Original in einer unserer Filiale vor.

Des Weiteren können legitimierte Erben über den Nachlass verfügen. (Siehe: Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?)

Bitte beachten Sie auch den Punkt "Wie legitimiere ich mich?".

Auskünfte können kostenpflichtig sein. Eventuell anfallende Entgelte entnehmen Sie bitte dem Preis‐ und Leistungsverzeichnis / Sonderleistungsverzeichnis, welches am Schalter Ihrer Filiale eingesehen werden kann.

Können Beerdigungskosten und weitere Rechnungen vom Nachlasskonto bezahlt werden?

Bitte beachten Sie hier den Punkt "Wer darf über die Konten verfügen?".

Sollten Sie nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, legen Sie uns bitte die Rechnung im Original zusammen mit einem unterschriebenen Überweisungsträger in einer unserer Filialen vor. Wir werden diese prüfen und ggf. überweisen oder uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben in eine unserer Filialen zu kommen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Tel: 06131/ 636363 (nach Verbindungsaufbau Tastenkombination 54 eingeben)

Was passiert, bei einer Überzahlung eines Renteneingangs?

Die Überzahlung wird durch die Rentenstelle ermittelt und zurückgefordert. Bitte beachten Sie die eventuelle Rückforderung bei den Verfügungen über die Nachlasskonten. Zu einer Rückzahlung sind wir als Bank gesetzlich verpflichtet.

 

Welche Unterlagen, sind bei einer bestehenden Baufinanzierung einzureichen?

Besteht eine Baufinanzierung, muss in einem Nachlassfall die Rechtsnachfolge des verstorbenen Kreditnehmers geklärt werden. Hierzu reichen Sie uns bitte, eine gültige Erblegitimation (Erbschein, eröffnetes Testament oder eröffneter Erbvertrag incl. Eröffnungsprotokoll) ein.

Bitte beachten Sie hierzu den Punkt "Wie kann ich mich als Erbe ausweisen?".

Wie können Nachlasskonten aufgelöst werden?

Als Mitkontoinhaber, legitimierter Erbe oder Bevollmächtigter können Sie die Kontoauflösung persönlich in einer Filiale beauftragen oder uns das nachfolgende Auflösungsformular ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Bitte beachten Sie hierbei "Wie legitimiere ich mich?".  

Wollen Sie die Nachlasskonten als Erbengemeinschaft oder mit einer notariellen Vorsorge/Generalvollmacht auflösen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Was passiert mit den Gewinnsparlosen des Verstorbenen?

Mit Meldung des Sterbefalls werden die Gewinnsparlose automatisiert zum Ende des laufenden Monats gekündigt und im darauffolgenden Monat (Monatsanfang) auf das hinterlegte Konto ausbezahlt. Dies betrifft nur Einzellose und keine Gemeinschaftslose.

Was passiert mit den Geschäftsanteilen des Verstorbenen?

Nach der Information über den Todesfall erfolgt die Kündigung der Geschäftsanteile zum Jahresende durch die Mitarbeiter*innen aus dem Team der Nachlassbearbeitung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt im Juni des Folgejahres nach dem Beschluss der Vertreterversammlung über die Höhe der Dividende.