Wie ud wann erhalte ich meine Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung
Sie sind bereits Nutzer eines ePostfachs?
In diesem Fall können Sie Ihre Bescheinigungen für das abgelaufene Jahr zu Beginn des Folgejahres in Ihrem persönlichen ePostfach abrufen.
Sind Sie noch nicht Nutzer des ePostfachs und wollen diesen Vorteil auch genießen? Das geht ganz einfach! Aktivieren Sie Ihr ePostfach einfach im Online-Banking.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie im Steuerjahr keine Erträge (Zinsen, Dividenden) erzielt haben, wird auch keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.
- Jahressteuerbescheinigungen der Vorjahre können Sie bei uns anfordern.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Unter nachstehendem Link finden Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren Freistellungsauftrag bei uns einzureichen.