Kann mein minderjähriges Kind eigenständig ein Girokonto eröffnen?
Nein, um ein SpardaGiro Young zu eröffnen, ist immer die Zustimmung der Eltern erforderlich. Erst ab 18 Jahren kann man ein Girokonto komplett selbständig eröffnen.
Wer muss sich beim SpardaGiro Young ausweisen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sich alle Kontoinhaber gegenüber der Bank identifizieren müssen. Bei Konten für Minderjährige gilt das für das Kind und für alle gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Wie weisen sich die Eltern bei der Kontoeröffnung aus?
Das geht ganz entspannt und digital direkt während oder nach der Online-Kontoeröffnung. Ihr habt die Wahl zwischen der Online-Ausweisfunktion (eID) oder einem kurzen Videochat. Sollte es zeitlich gerade nicht passen, könnt ihr das auch später erledigen – wir senden euch dafür einen Link per E-Mail.
Wie weist sich mein Kind bei der Kontoeröffnung aus?
Hat euer Kind schon einen eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass und kann den Videochat selbstständig durchführen? Dann geht das direkt online. Ab 16 Jahren steht dafür auch die Online-Ausweisfunktion bereit. Ist das nicht möglich, ladet ihr die Geburtsurkunde einfach digital im Prozess hoch oder gebt sie in einer unserer Sparda-Filialen ab.
Welche Unterlagen werden zusätzlich benötigt?
Als Bank sind wir an gesetzliche Vorgaben gebunden. Deshalb brauchen wir in jedem Fall die Geburtsurkunde des Kindes – sie dient als Nachweis für das Kind und für euer Sorgerecht. Ihr könnt sie digital hochladen oder in einer Filiale vorbeibringen.
Gut zu wissen: Ist ein Elternteil alleiniger gesetzlicher Vertreter, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis darüber (z. B. eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses oder ein sogenanntes Negativattest).
Wie lange dauert die Eröffnung des SpardaGiro Young?
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, richten wir das Konto innerhalb weniger Werktage ein. Ihr erhaltet dann eine Bestätigung per E-Mail und seht das neue Konto eures Kindes ab sofort direkt in eurem eigenen Online-Banking.
Kann das SpardaGiro Young überzogen werden?
Nein, da müsst ihr euch keine Sorgen machen. Das SpardaGiro Young ist ein reines Guthabenkonto – man kann also nicht ins Minus rutschen.
Wer kann auf das SpardaGiro Young zugreifen?
Bis zum 18. Geburtstag haben die gesetzlichen Vertreter vollen Zugriff auf das Konto. Euer Kind kann im Rahmen seines Sparguthabens über das Geld verfügen. Wann und ob euer Kind eine eigene girocard oder einen Online-Zugang bekommt, entscheidet ihr als Eltern ganz flexibel selbst – möglich ist das ab 7 Jahren.
Unser Tipp: Ein Taschengeldkonto ist perfekt, um den Umgang mit Geld frühzeitig und eigenständig zu lernen.
Was passiert, wenn mein Kind 18 Jahre alt wird?
Mit der Volljährigkeit wird das Konto automatisch als kostenloses SpardaGiro Start weitergeführt. Alle Karten bleiben gültig und euer Kind kann ab jetzt die volle Produktpalette nutzen – zum Beispiel die kostenlose Mastercard® Classic bestellen.
Wichtig für Eltern: Euer Zugriff auf das Konto eures Kindes erlischt automatisch mit dem 18. Geburtstag. Wir empfehlen daher, dass ihr euch rechtzeitig austauscht und eine Vollmacht einrichtet. Das geht ganz bequem als SelfService im Online-Banking.
Gibt es Gebühren für das SpardaGiro Young unter 18 Jahren?
Nein, die Kontoführung für das SpardaGiro Young ist für euch zu 100 % gebührenfrei.
Welche Funktionen des Girokontos stehen zur Verfügung?
Ihr könnt alle grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Kartenzahlungen und den digitalen Kontoauszug nutzen. Das Ganze funktioniert aber immer nur im Rahmen des Guthabens, das sich aktuell auf dem Konto befindet.