- Vorvertragliche Entgeltinformation gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
- Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG
- Angaben zum Filialnetz sowie zum Geldautomatennetz gemäß Vergleichskriterien §17 Nrn. 2 und 3 ZKG
Zahlungskontengesetz (ZKG)
Hier finden Sie die Angaben zum Zahlungskontengesetz
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
Gemäß 14 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.
Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG
Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung.
Angaben zum Filial- sowie Geldautomatennetz gemäß §17 Nrn. 2 und 3 ZKG
Gemäß § 17 Satz 1 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV und § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir Ihnen nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung.