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Vermögenswirksame Leistungen

Sparen, das sich leicht anfühlt – clever und automatisch.

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) monatlich Geld sparen und dabei von deinem Arbeitgeber und dem Staat profitieren? So einfach kann Sparen sein! Entdecke hier, wie du deine VL clever anlegst und das Beste rausholst!

VL-Sparen ist für eine Vielzahl von Beschäftigten zugänglich, darunter Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten. Selbst Teilzeitbeschäftigte profitieren in der Regel anteilig von dieser Leistung.

Geldschein und Münzen

Stetiger Vermögensaufbau

Kalender

Überschaubare Laufzeit

Hand mit Geld

Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage

Vermögenswirksame Leistungen: Grundlagen, Höhe und staatliche Förderungen im Überblick

Was ist das – Vermögenswirksame Leistung

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird Sparen zum Kinderspiel! Viele Arbeitgeber legen monatlich einen bestimmten Betrag in deinem Sparvertrag an – das ist eine tolle Unterstützung beim Vermögensaufbau! Und das Beste: Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze winken zusätzlich Sparzulagen und Prämien vom Staat. Egal ob Angestellte, Arbeiter, Auszubildende oder Beamte – VL-Sparen ist für alle möglich! Teilzeitkräfte erhalten ihre VL anteilig. Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner sowie freie Mitarbeitende haben keinen Anspruch auf diese Leistung. Leg jetzt den Grundstein für deine finanzielle Zukunft!

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

Die Höhe deiner vermögenswirksamen Leistungen (VL) hängt von deinem Tarifvertrag oder der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ab. Der maximale Zuschuss beträgt 480 Euro pro Jahr, also 40 Euro pro Monat. Wenn dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro zahlt, kann es sich lohnen, den Betrag privat aufzustocken, um die Förderung voll auszuschöpfen.

Arbeitnehmersparzulage & Wonungsbauprämie - Zusätzliche Unterstüzung vom Staat

Der Staat unterstützt dich bei der VL mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie, solange du unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibst.

Beim Fondssparen gibt´s 20 % Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 400 Euro jährlich, beim Bausparen sind es 9 % auf 470 Euro.
Sparst Du zusätzlich auf deinen Bausparvertrag kannst Du die Wohnungsbauprämie beantragen, dann erhälst Du 10 % auf bis zu 700 Euro jährlich (1.400 Euro für Paare) obendrauf.

 ArbeitnehmersparzulageWohnungsbauprämie
Singles40.000 Euro35.000 Euro
Ehepaare80.000 Euro70.000 Euro

Für die Arbeitnehmersparzulage zählt nicht dein Bruttogehalt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen!

Wichtig: Durch Freibeträge, Werbungskosten oder Kinder kann dein zu versteuerndes Einkommen deutlich niedriger sein als dein Bruttogehalt. Deshalb lohnt es sich, auch bei höherem Brutto zu prüfen, ob du trotzdem förderberechtigt bist.

Mögliche Anlageformen

Junge Frau im Büro

Fondssparen

Du wählst aus vier förderfähigen Aktienfonds und zwei Renten- oder Mischfonds. Diese sind nicht staatlich gefördert, können aber sinnvoll sein. Nach sechs Jahren Einzahlung kannst du flexibel über deine Anteile verfügen.

Mehr zum Fondssparen
Arbeitnehmersparzulage beim FondssparenSingleEhepaare
maximals zu versteuerndes Einkommen pro Jahr40.000€80.000€
höchste geförderte Sparsumme pro Jahr400€800€
geförderte Sparleistung20%20%
maximale Sparzulage pro Jahr80€160€
Junger Mann sitzt entspannt auf seiner Couch

Bausparen

Bausparvertrag: Ideal für Immobilienkauf oder Renovierung. Nutze deine vermögenswirksamen Leistungen für Eigenkapital oder Darlehensrückzahlung. Vorteile: Zinsgarantie, Planungssicherheit und staatliche Förderungen.

Mehr zum Bausparen
Arbeitnehmersparzulage beim BausparenSingleEhepaare
maximals zu versteuerndes Einkommen pro Jahr40.000€80.000€
höchste geförderte Sparsumme pro Jahr470€940€
geförderte Sparleistung9%9%
maximale Sparzulage pro Jahr43€86€

Du bekommst vermögenswirksame Leistungen und bist dir unsicher, welche Anlageform zu dir passt?

Wir nehmen uns gerne die Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch, um deine Lebenssituation genau unter die Lupe zu nehmen. So können wir optimal auf deine Ziele und Wünsche eingehen und dir maßgeschneiderte Lösungen für deine VL-Anlage vorstellen.

In 5 Schritten zum VL-Spar-Erfolg

  • 1. Schritt

    Um herauszufinden, ob du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast, schau zuerst in deinen Arbeitsvertrag. Wenn du dort nichts findest, frag einfach in der Personalabteilung nach. Teilzeitkräfte bekommen oft einen Anteil, und neue Mitarbeiter erhalten die VL meistens erst nach der Probezeit.

  • 2. Schritt

    Check deinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage! Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen bekommst du vom Staat Zuschüsse für Fonds oder einen Bausparvertrag. Die Wohnungsbauprämie kannst du auch kombinieren, die hat aber ebenfalls Einkommensgrenzen.

  • 3.Schritt

    Wenn alles geklärt ist, such dir einfach die passende Anlageform aus und reich den Nachweis über deinen Sparvertrag bei deinem Arbeitgeber ein. Wir helfen dir gerne bei der Auswahl im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs!

  • 4. Schritt

    Der Betrag wird direkt von deinem Arbeitgeber über deine Gehaltsabrechnung überwiesen, also musst du dich um nichts kümmern!

  • 5. Schritt

    Nach sechs Jahren kannst du dein Guthaben auszahlen lassen und die staatlichen Prämien erhalten. Alternativ kannst du das Angesparte in einen neuen Sparvertrag investieren. Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du zusammen mit deiner jährlichen Steuererklärung.

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Häufige Fragen zum VL-Sparen

Sind die vermögenswirksamen Leistungen eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber?

Auch wenn viele Arbeitgeber diese zahlen, so besteht dazu keine gesetzliche Pflicht. Es kann jedoch eine Verpflichtung aufgrund eines Tarifvertrages bestehen. Bitte informiere dich in deiner Personalabteilung.

Wie hoch ist die staatliche Arbeitnehmersparzulage pro Arbeitnehmer?

Beim Fondssparen gibt dir der Staat bis zu einer Sparsumme von 400 Euro eine Prämie von 20 % dazu. Beim Bausparen wird eine jährliche Höchstsparsumme von 470 Euro mit 9 % Prämie gefördert. Jeder Arbeitnehmer kann von der Förderung profitieren.

Bis zu welcher Einkommensgrenze erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen liegt bei 40.000 Euro und für Verheiratete bei 80.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommen. 

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie und wer bekommt sie?

Die Wohnungsbauprämie gilt nur beim Bausparen. Auf die jährlich geförderte Höchstsparsumme von 700 Euro bzw. von 1.400 Euro für Ehepartner gibt der Staat eine Prämie von 10 % dazu. Hierbei sind zusätzliche Einzahlungen in den Bausparvertrag nötig.