Sparda-Bank Südwest
Online-Banking
Junge Frau und Mann zeigen sich etwas auf einem Tablet

Mehr Sicherheit bei SEPA-Überweisungen

Verification of Payee: Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr

Mit der Empfängerüberprüfung – auch Verification of Payee (VoP) genannt – wird jede SEPA-Überweisung sicherer. Dabei gleicht die Empfängerbank den im Auftrag angegebenen Namen mit der IBAN des Zielkontos ab. Das Ergebnis wird noch vor Ausführung der Zahlung zurückgemeldet. So lassen sich Fehlüberweisungen durch Tippfehler ebenso vermeiden wie betrügerische Manipulationen.

Echtzeitüberweisung als Ausgangspunkt

Bereits seit 2017 gibt es im SEPA-Raum die Möglichkeit von Echtzeitüberweisungen: Überweisungen, die innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommen – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Bei der Sparda-Bank Südwest steht diese Funktion im OnlineBanking schon seit längerer Zeit zur Verfügung, seit Januar 2025 sogar kostenfrei. Zum 05.10.2025 treten nun neue gesetzliche Vorschriften in Kraft:

  • Alle Banken müssen Echtzeitüberweisungen aktiv anbieten (nicht mehr nur den Empfang).
  • Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden Überweisungen zudem barrierefrei nutzbar: ab Oktober 2025 auch an SB-Terminals, in Filialen und sogar über klassische Überweisungsbelege.

Damit schnelle Zahlungen nicht zulasten der Sicherheit gehen, wird parallel die Empfängerüberprüfung eingeführt.

Mehr Sicherheit durch die Empfängerüberprüfung

Mit der Empfängerüberprüfung für alle Überweisungen – ob in Echtzeit oder im Standardverfahren – gibt es nun ein Sicherheitsverfahren, um den in einer Überweisung angegebenen Zahlungsempfänger mit der entsprechenden IBAN abzugleichen.

Diese Namensprüfung (VoP) genannt - führt die Empfängerbank aufgrund der im Zahlungsauftrag angegebenen Angaben durch und meldet das Ergebnis bereits vor Ausführung der Zahlung zurück.

Sie bietet damit einen wirksamen Schutz vor Fehlüberweisungen durch Vertipper und vor Betrugsversuchen. Prüfen Sie deshalb Rückmeldungen sorgfältig, bevor Sie Zahlungen ausführen. 

Welche Rückmeldungen gibt es?

Grüner Kreis

Match

Wird ein sogenannter „Match“ gemeldet, stimmen der angegebene Empfängername und die Kontobezeichnung der zugehörigen IBAN vollständig überein. 

Gelber Kreis

Close Match

Ergibt die Prüfung ein „Close Match“, weicht der Name nur leicht ab. Sie erhalten in der Regel einen Namensvorschlag, den Sie übernehmen oder ignorieren können.

Roter Kreis

No Match

Ergibt die Prüfung ein „No Match“-Ergebnis, stimmen der Empfängername in der Überweisung und die tatsächliche Bezeichnung des Kontos nicht überein. Sie erhalten keinen Namensvorschlag zum Abgleich.

Wichtiger Sicherheitshinweis

Wenn die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, erhalten Sie zusätzlich einen Hinweis, welche Folgen es haben kann, wenn Sie die Überweisung trotz Abweichung freigeben. Banken sind nicht berechtigt, Zahlungen auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung abzuweisen. Allein Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen.

Sie sollten allerdings bei Abweichungen besonders aufmerksam sein, denn bei Freigabe einer Überweisung nach „Close Match“ oder „No Match“-Prüfungsergebnis liegt die Haftung bei ihnen selbst. Wir empfehlen, die Zahlung im Zweifelsfall nicht auszuführen und eventuell noch einmal Rücksprache mit der Empfängerin oder dem Empfänger zu halten.

Häufig gestellte Fragen rund um VoP

Warum wird die Empfängerüberprüfung eingeführt?

Das Ziel besteht darin, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhindern. Dadurch wird auch der Schutz für die Überweisenden erhöht, da Geld, das einmal überwiesen wurde, nur schwer zurückgeholt werden kann.

Bei einer erfolgreichen Empfängerprüfung übernimmt die ausführende Bank die Verantwortung dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Bei welchen Überweisungen wird die Empfängerüberprüfung angewendet?

Die VoP gilt für sämtliche SEPA-Überweisungen, die zugunsten von Zahlungsverkehrskonten innerhalb der EU und des EWR getätigt werden, einschließlich Echtzeitüberweisungen. Der Weg der Zahlung spielt dabei keine Rolle. Überprüfungen erfolgen stets – sei es am Schalter, am SB-Terminal, im Online-Banking, in Zahlungsverkehrsprogrammen oder bei beleghaften Überweisungen.

Wer führt die Überprüfung durch?

Alle Zahlungsdienstleister sind dazu verpflichtet, diese Überprüfung durchzuführen.

Was geschieht, wenn die Empfängerdaten beim Abgleich nicht übereinstimmen?

Wenn der Abgleich fehlschlägt, weil die Empfängerdaten nicht mit denen des Kontoinhabers übereinstimmen, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung.

Es gibt drei Übereinstimmungsstufen:

  • Grün ("match"): Alle Angaben sind korrekt.
  • Gelb ("close match"): Es gibt geringfügige Abweichungen 
  • Rot ("no match"): Die Angaben stimmen nicht überein

Sie haben die Möglichkeit, das Geld trotz der Abweichungen zu überweisen. In diesem Fall tragen Sie jedoch das Risiko und verzichten auf einen Erstattungsanspruch, was bereits ab der Stufe "gelb" gilt.

Bei Überweisungen in der grünen Kategorie ("match") haftet die Bank für falsche Überweisungen."