Unsere kostenlosen Girokonten im Überblick

Wählen Sie das gebührenfreie Girokonto, das zu Ihnen passt!

Das Girokonto für alle ab 30 Jahren

Unser kostenfreies SpardaGiro Life Gehalts- und Rentenkonto, inkl. 125 € Startguthaben.

Das Girokonto für alle zwischen 18 und 29 Jahren

Unser kostenfreies Starterkonto SpardaGiro Start für Auszubildende, Studenten & junge Berufseinsteigende, inkl. 125 € Startguthaben.

Das Girokonto für alle unter 18 Jahren

Unser kostenfreies Taschengeld- und Schülerkonto SpardaGiro Young.
 

Gute Gründe für ein Sparda Girokonto

kostenfreie* Kontoführung

Persönliche Beratung

persönliche Beratung

Online-Banking

sicheres Online-Banking

Kontaktlos Bezahlen

kontaktloses Bezahlen

Kontowechselservice

einfacher Kontowechselservice

Bargeldservice

kostenloser Bargeldservice

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Online-Banking

sicheres Online-Banking

Kontowechselservice

einfacher Kontowechselservice

Persönliche Beratung

persönliche Beratung

Kontaktlos Bezahlen

kontaktloses Bezahlen

Bargeldservice

kostenloser Bargeldservice

Junges Paar im Beratungsgespräch

SpardaGiro Classic

Unser klassisches Filialgirokonto für alle Kunden. Ein Girokonto, das sich Ihrer Nutzung anpasst - ohne Bedingungen bei der Kontoführung, flexibel und auf Wunsch mit Online-Banking. Fester und transparenter Preis von monatlich 6,00 Euro.

Junges Paar im BeratungsgesprächSpardaGiro Classic

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Empfehlen Sie jetzt unsere Sparda Girokonten weiter und sichern Sie sich 125 Euro. Einfach Empfehlungslink generieren, an Freunde und Bekannte verschicken und Prämie erhalten.

*SpardaGiro Life, SpardaGiro Start, SpardaGiro Young kostenfrei; SpardaGiro Classic mtl. 6,00 Euro

Fragen und Antworten

Rund um den Kontowechsel

Wie kann ich mein Kontomodell wechseln?

Bestandskunden mit Online-Zugang können via Serviceauftrag innerhalb des Online-Bankings oder der SpardaBanking App das Kontomodell wechseln. Eine Bestätigung erhalten Sie über Ihr elektronisches Postfach.

Ergänzend können alle Bestandskunden auch vor Ort in der Filiale den Kontomodellwechsel finalisieren.

Wo sehe ich, dass der Kontowechsel funktioniert hat?

Sie erhalten eine Bestätigung inkl. aller relevanter Unterlagen zum Kontowechsel in Ihr elektronisches Postfach.

Woran erkenne ich, welches Kontomodell ich habe?

Sie finden die Kontobezeichnung oben rechts auf Ihren Kontoauszügen oder in der Kontenübersicht in Ihrem Online-Banking sowie in Ihrer SpardaBanking App.

Darf ich mein Kontomodell einfach wechseln?

Ja, das ist kein Problem. Unsere neuen Girokontomodelle gelten sowohl für Neu- wie auch Bestandskunden.

Ab wann erfolgt die Umstellung?

Sofern Ihr Auftrag mindestens zwei Werktage vor Monatsende erteilt wird, erfolgt die Umstellung in das neue Girokontomodell zu Beginn des Folgemonats.

Bin ich gezwungen als Bestandskunde das Kontomodell zu wechseln?

Nein. Die Entscheidung über den Kontowechsel überlassen wir unseren Kunden.

Alle Informationen zum Startguthaben von 125 Euro

Welche Prämien gibt es?
125,00 Euro Gutschrift auf Ihr SpardaGiro Start oder SpardaGiro Life. Ob ins Lieblings-Restaurant oder einem entspannten Abend im Kino – wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrer Prämie!

 

Wie erhalte ich das 125 Euro Startguthaben?
Bei Abschluss eines SpardaGiro Start oder SpardaGiro Life erhalten alle Neukunden, bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen, ein Startguthaben von 125 Euro. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten vor Girokontoeröffnung kein Girokonto bei der Sparda-Bank Südwest hatte.

Eine Prämienausschüttung erfolgt, wenn der Neukunde innerhalb von 3 Monaten nach Kontoeröffnung dieses Girokonto aktiv nutzt und der werblichen Datenverarbeitung (Mindestumfang Stammdaten und Zahlungsverkehrsdaten) zugestimmt hat.

Aktive Nutzung bedeutet den Eingang von Lohn-/Gehalts- oder Rentenzahlungen (Gutschriften oder Überweisung von einem eigenen Konto sind ausgeschlossen) oder mindestens zehn Verfügungen mit einem Mindestumsatz in Höhe von 10 Euro je Verfügung mit der girocard (Geldautomaten Ein-/Auszahlungen sind ausgeschlossen).

Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann nach Kontoeröffnung im Online-Banking, der SpardaBanking App oder in einer Sparda-Bank Südwest Filiale erfolgen. Anschließend ist ein Widerruf mit Wirkung für die Zukunft ohne negative Auswirkung auf das Startguthaben oder die Geschäftsbeziehung jederzeit möglich.


So funktioniert’s

1. Konto eröffnen
Sie eröffnen ein Girokonto bei der Sparda-Bank Südwest. Die Aktion gilt nur für Personen, die sechs Monate vor Kontoeröffnung kein Girokonto bei der Sparda-Bank Südwest haben (Girokonto-Neukunden).

2. Teilnahmebedingungen erfüllen
SpardaGiro Life / SpardaGiro Start

- Zustimmung Datenverarbeitung (Mindestumfang Stammdaten und Zahlungsverkehrsdaten) innerhalb von drei Monaten nach Kontoeröffnung) und

- Gehalts-/Lohn-/Renteneingang innerhalb von drei Monaten nach Kontoeröffnung oder mindestens zehn Verfügungen mit einem Mindestumsatz in Höhe von 10 Euro je Verfügung mit der girocard (Geldautomaten Ein-/Auszahlungen sind ausgeschlossen).

3. Startguthaben erhalten
Nach Ablauf von drei Monaten und Erfüllung der Teilnahmebedingungen erhält der Neukunde automatisch eine Gutschrift auf das SpardaGiro Start oder SpardaGiro Life.

 

Steuerliche Behandlung
Die Prämie ist grundsätzlich steuerfrei, wenn Ihre sonstigen Einkünfte (einschließlich dieser Prämie) weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Die persönlichen Auswirkungen in der Steuererklärung stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab. Die Sparda-Bank Südwest darf in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten.

 

Wer kann das Startguthaben erhalten?
Das Startguthaben können alle Neukunden (kein Girokonto innerhalb der letzten 6 Monate) erhalten. Mitarbeiter der Sparda-Bank Südwest sowie Kontoeröffnungen über Vermittler sind ausgeschlossen.

 

Aktionszeitraum
Die Aktion gilt ausschließlich für Girokonten, die ab dem 12.08.2024 eröffnet werden und läuft voraussichtlich bis zum 31.12.2024.
Wir behalten uns Änderungen oder eine Beendigung des Angebotes jederzeit vor.

Eine missbräuchliche Nutzung oder der Widerruf der Kontoeröffnung führen zum Erlöschen des Prämienanspruchs.