Alles rund um die Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung

Kunden mit Online-Banking

Sofern Sie Ihr ePostfach im Online-Banking aktiviert haben, können Sie Ihre  Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung für das abgelaufene Jahr zu Beginn des Folgejahres in Ihrem persönlichen ePostfach unter Mitteilungen abrufen.

Sind nutzen des ePostfachs nicht und wollen diesen Vorteil auch genießen? Das geht ganz einfach! Aktivieren Sie Ihr ePostfach einfach im Online-Banking.

Bitte beachten Sie:
Die  Jahressteuer- / Entgeltbescheinigungen der Vorjahre können Sie über nachstehendes Antragsformular anfordern.


Kunden ohne Online-Banking

Mit nachstehendem Antragsformular können Sie Ihre  Jahressteuer- / Entgeltbescheinigungen anfordern.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie im Steuerjahr keine Erträge (Zinsen, Dividenden) erzielt haben, wird auch keine  Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung erstellt.


Allgemeiner Hinweis
Wenn Sie im Steuerjahr keine Erträge (Zinsen, Dividenden) erzielt haben, wird auch keine  Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung erstellt.

Sie benötigen eine Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung?

Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen. Je genauer Sie dies schildern, um so besser können wir darauf eingehen. 

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