Kunden mit Online-Banking
Sofern Sie Ihr ePostfach im Online-Banking aktiviert haben, können Sie Ihre Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung für das abgelaufene Jahr zu Beginn des Folgejahres in Ihrem persönlichen ePostfach unter Mitteilungen abrufen.
Sind nutzen des ePostfachs nicht und wollen diesen Vorteil auch genießen? Das geht ganz einfach! Aktivieren Sie Ihr ePostfach einfach im Online-Banking.
Bitte beachten Sie:
Die Jahressteuer- / Entgeltbescheinigungen der Vorjahre können Sie über nachstehendes Antragsformular anfordern.
Kunden ohne Online-Banking
Mit nachstehendem Antragsformular können Sie Ihre Jahressteuer- / Entgeltbescheinigungen anfordern.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie im Steuerjahr keine Erträge (Zinsen, Dividenden) erzielt haben, wird auch keine Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung erstellt.
Allgemeiner Hinweis
Wenn Sie im Steuerjahr keine Erträge (Zinsen, Dividenden) erzielt haben, wird auch keine Jahressteuer- / Entgeltbescheinigung erstellt.