Das Produkt "SpardaPfandbrief" ist ausschließlich für institutionelle Anleger bestimmt und wird Privatanlegern nicht angeboten.
Alle Informationen zum SpardaPfandbrief
In Ergänzung zu den traditionellen Refinanzierungsmitteln, wie z.B. Sicht- und Spareinlagen, nutzt die Sparda-Bank Südwest eG Hypothekenpfandbriefe als ergänzende Refinanzierungsquelle.
Die Sparda-Bank Südwest eG erfüllt alle im Pfandbriefgesetz (PfandBG) geforderten Anforderungen für Pfandbriefemittenten und hat die Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten.
Die Sparda-Bank Südwest eG verfügt über eine moderne Deckungsrechnung und veröffentlicht ihre Zwischenberichte quartalsweise in Übereinstimmung mit § 28 PfandBG (Transparenzvorschrift).
Die dort geforderten Informationen zum letzten Quartalsstichtag und den vorherigen Perioden stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Über nachstehenden Button können Sie das aktuelle Fact Book einsehen.
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Berichtsjahr 2023 |
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Stichtag | Quartalsreport |
30.09.2023 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
30.06.2023 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
31.03.2023 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
Berichtsjahr 2022 | |
31.12.2022 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
30.09.2022 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
30.06.2022 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
31.03.2022 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
Berichtsjahr 2021 | |
31.12.2021 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
30.09.2021 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |
30.06.2021 | Externer Report gem. § 28 PfandBG zum Hypothekenpfandbriefumlauf |