Unsere genossenschaftlichen Werte stellen die Leitplanke für unser tägliches Handeln dar.
Aus diesem Grund berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien in Form von Ausschlusskriterien sowohl im Anlageberatungsprozess für unsere Kundinnen und Kunden (Pflichtinformationen zur Nachhaltigkeit), als auch in Bezug auf unser Kredit- und Eigengeschäft. Engagements werden auf Basis des UniESG-Basisfilters+ ausgeschlossen, sobald sie durch eines der folgenden Merkmale gekennzeichnet sind:
Ausschlusskriterien für Unternehmen
- Kontroverse Geschäftspraktiken (basierend auf den Prinzipien des UN Global Compacts)
- Verstoß gegen ILO-Arbeitsstandards, inkl. Kinderarbeit und Zwangsarbeit
- Verstoß gegen Menschenrechte, Umweltschutz und Korruption
- Tätigkeiten in kontroversen Geschäftsfeldern (basierend auf Umsatzschwellen)
- geächtete und kontroverse Waffen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen, Landminen, Streubomben)
- Kohleförderung oder -verstromung
- Fracking, Teersand
- Rüstungsgüter
- Tabak
Ausschlusskriterien für Staaten
- unfreie Staaten (u. a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit)
- hohe Korruption
- hohe Treibhausgasintensität
Sollten unsere regelmäßigen Überprüfungen ergeben, dass zwischenzeitlich Mindestkriterien nicht mehr erfüllt werden, werden wir zeitnah entsprechende Maßnahmen einleiten.