Fragen zur Genossenschaft

Wer kann Mitglied der Sparda-Bank werden?

Jeder der Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchte, kann Mitglied werden.

Wie kann ich Mitglied bei der Sparda-Bank Südwest eG werden?

Um Mitglied der Sparda-Bank zu werden, zeichnen Sie Genossenschaftsanteile. Einen Genossenschaftsanteil erwerben Sie für 52 Euro. Bis zu 100 Anteile können Sie zeichnen. Alle Genossenschaftsanteile werden mit einer jährlichen Dividende verzinst.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden, erhalten Sie Ihre Genossenschaftanteile nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder zurück.

Was sind die Voraussetzungen zur Kontoeröffnung eines SpardaGirokontos?

Wir führen Konten ausschließlich für Privatpersonen. Vorraussetzung hierfür ist eine Legitimation per Video, persönlich in Ihrer Filiale oder mittels PostIdent-Verfahren.

Der Erwerb der Mitgliedschaft an unserer Genossenschaft - Zeichnung von mindestens einem Geschäftsanteil - ist bei der Kontoeröffnung eines SpardaGirokontos oder einer Beantragung einer Finanzierung möglich, aber nicht erforderlich.

Ein Geschäftsanteil beträgt 52,00 Euro und ist eine einmalige Anlage. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden, erhalten Sie Ihre Genossenschaftanteile nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder zurück. In der Zwischenzeit erhalten Sie jährlich eine Dividende.

Die Führung von Vereins- und Geschäftskonten ist nicht möglich.

 

Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen?

Sie erhalten jährlich für Ihre Genossenschaftsanteile eine Dividende. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen.

Kann ich die Mitgliedschaft wieder kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit wieder kündigen. Ihre Genossenschaftsanteile werden Ihnen nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder ausgezahlt.

Bitte beachten Sie:
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.