Werden Zinserträge versteuert?
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen sind steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen damit der Abgeltungssteuer.
Seit 2023 kann ein Sparerpauschbetrag bis zu einer Höhe von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren / eingetragenen Lebenspartner pro Jahr geltend gemacht werden. Mit Erteilung eines Freistellungsauftrags bei einer Bank oder verschiedenen Instituten werden die Kapitalerträge bis zu der beantragten Summe steuerfrei ausgezahlt.
Hinweis
Beauftragen Sie mehrere Institute mit der Freistellung Ihrer Kapitalerträge, dürfen die vorgenannten Höchstbeträge insgesamt nicht überschritten werden.