Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufe sind steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen damit der Abgeltungssteuer. Allen Personen steht seit 2023 ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaare/eingetragene Lebenspartner pro Jahr zur Verfügung. Durch den sogenannten Freistellungsauftrag bei der Bank oder verschiedenen Instituten (insgesamt aber nicht mehr als die 1.000/2.000 Euro) werden die Erträge bis zu der beantragten Summe steuerfrei ausgezahlt.