Aktuelle Informationen
SB Center Kandel
Unser SB-Center in Kandel ist bis auf Weiteres geschlossen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bankgeschäfte in der Zwischenzeit Ihr Online-Banking oder unser SB-Center in Bad Bergzabern. Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen an die Mitarbeitinnen und Mitarbeiter der Sparda-Filiale in Landau wenden.
Zur kostenlosen Bargeldversorgung nutzen Sie bitte
- die Geldautomaten unserer CashPool-Partner – www.cashpool.de
- den Bargeldservice vieler Einzelhändler beim Einkauf
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Beratung vor Ort
Wir bieten Ihnen neue Servicezeiten und flexiblere Beratungstermine, die zu Ihrem Alltag passen.
Wir sind vor Ort für Sie da – und zwar genau dann, wenn es am besten in Ihren Terminkalender passt. Um das Angebot in unseren Filialen vor Ort noch besser auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse auszurichten, haben wir unsere Servicezeiten angepasst und bieten Ihnen gleichzeitig neue, flexiblere Möglichkeiten für Beratungstermine. Konkret bedeutet das:
Wir sind in allen unseren Filialen täglich für Sie da – von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr (einige Filialen sind über Mittag von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr geschlossen*) und am Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr.
Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der Servicezeiten Beratungstermine vereinbaren.
Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen
- Es besteht keine Maskenpflicht in unseren SB-Bereichen und während Beratungsgesprächen.
- Zu Ihrem Eigenschutz und dem Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske.
- Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Änderung bei Zahlungseingängen auf Ihrem Girokonto
Kontodaten des Auftraggebers (IBAN/BIC)
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass bei Zahlungseingängen auf Ihrem Girokonto die Kontodaten des Auftraggebers (IBAN/BIC) nicht im Verwendungszweck angedruckt werden.
Rechtlicher Hintergrund
Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer erkennen ein datenschutzrechtliches Problem, wenn die Ausgabe der Bankverbindungsdaten des Auftraggebers auf Unterlagen oder in Anzeigen erfolgt, die nicht in der Bank und damit in der Sphäre des Bankgeheimnisses verbleiben.
Die Zweckbindung des Zahlungsverkehrs setzt die Ausgabe der personenbezogenen Bankverbindungsdaten des Auftraggebers an den Zahlungsbeteiligten nicht voraus. Ein berechtigtes Interesse des Beteiligten an den Kontodaten (IBAN/BIC) des Auftraggebers besteht sodann nicht.