Aktuelle Informationen

Änderung bei Zahlungseingängen auf Ihrem Girokonto

Kontodaten des Auftraggebers (IBAN/BIC)

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass bei Zahlungseingängen auf Ihrem Girokonto die Kontodaten des Auftraggebers (IBAN/BIC) nicht im Verwendungszweck angedruckt werden.

Rechtlicher Hintergrund

Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer erkennen ein datenschutzrechtliches Problem, wenn die Ausgabe der Bankverbindungsdaten des Auftraggebers auf Unterlagen oder in Anzeigen erfolgt, die nicht in der Bank und damit in der Sphäre des Bankgeheimnisses verbleiben.

Die Zweckbindung des Zahlungsverkehrs setzt die Ausgabe der personenbezogenen Bankverbindungsdaten des Auftraggebers an den Zahlungsbeteiligten nicht voraus. Ein berechtigtes Interesse des Beteiligten an den Kontodaten (IBAN/BIC) des Auftraggebers besteht sodann nicht.