Staatliche Förderung für Immobilien
Wussten Sie, dass der Staat mit unterschiedlichen Programmen das Bauen, Kaufen oder Modernisieren der eigenen vier Wände fördert?
So können viele Maßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst werden. Zudem unterstützen die Bundesländer einige Vorhaben. Gemeinsam mit Ihrer Finanzierung bei der Sparda-Bank Südwest eG lassen sich somit Ihre Wohnträume verwirklichen. Diese Möglichkeiten möchten wir Ihnen hier gerne näher vorstellen.
Vorteile der Förderungen
- Förderdarlehen zu niedrigen Zinssätzen
- Lange Laufzeiten
- Nutzbar für den Kauf, Neubau oder die Sanierung von selbstgenutzten Wohneigentum
Unsere zertifizierten Modernisierungs- und Fördermittelberater:innen unterstützen Sie gerne dabei die öffentlichen Fördermittel voll auszuschöpfen.
KfW-Programme
Dieses Programm eignet sich für alle, die Wohneigentum erwerben oder bauen und dort selbst einziehen möchten.
Mit dieser Förderung der KfW kann in der Regel nicht die gesamte Immobilie finanziert werden, aber ein Teil davon. Um den Förderkredit zu erhalten, müssen Sie nicht selbst mit der KfW in Kontakt treten. Dies übernehmen wir für Sie.
Weitere Informationen zum KfW-Programm 124 finden Sie hier.
Diese Föderung unterstützt die Sanierung des bestehenden Wohneigentums oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Dabei fördert sie alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
Zudem lohnt es sich, einen Energieexperten zu Rate zu ziehen und diesen in die Finanzierung einzubinden.
Für die Kosten von Expertenbüros sind weitere 10.000 € Zuschuss möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss in der Höhe von 5 % bis 45 % von der KfW zu erhalten.
Weitere Informationen zum KfW-Programm 261 finden Sie hier.
Bei dem KfW-Programmen 297/298 handelt es sich um eine Förderung für den Bau oder den Kauf eines klimafreundlichen Neubaus vom Bauträger. Während das KfW-Programm 297 überwiegend für Selbstnutzer in Frage kommt, ist das Programm 298 überwiegend für die Vermietung eines Neubaus ausgelegt. Die Programme teilen ansonsten sehr viele Gemeinsamkeiten:
Sofern es Ihnen möglich ist, ein Qualitätssiegel für ein nachhaltiges Gebäude (QNG) nachzuweisen, ist eine höhere Darlehenssummenmöglich. Ob Ihr Haus diesem QNG-Standrard entspricht, können Sie bei Ihrer Baufirma erfragen. Zudem ist die Einbindung eines Expertenbüros in diesem Fall verpflichtend. Die Kosten hierfür sind in der Förderung enthalten und werden nicht separat bezuschusst.
Weitere Informationen zu den KfW-Programmen 297/298 finden Sie hier.
Dieses KfW-Programm fördert den Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Hierzu müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen das geförderte Wohneigentum selbst
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren
- Die neue Immobilie ist Ihre einziges Wohneigentum in Deutschland
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 €, für jedes Kind sind 10.000 € mehr möglich
Weitere Informationen zum KfW-Programm 300 finden Sie hier.
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Weitere Informationen zum KfW-Programm 358 / 359 finden Sie hier.
Neues Heizungsgesetz ab 2024
Ab Anfang 2024 können Bürgerinnen und Bürger für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung eine Förderung erhalten. Der Bund fördert die damit verbundenen Investitionen u.a. durch Zuschüsse und Ergänzungskredite, die über die KfW ausgereicht werden. Hierfür hat die KfW einen Förderfahrplan erstellt, der ab Anfang 2024 umgesetzt wird.
Weitere Informationen zum KfW-Förderfahrplan finden Sie hier.
Weitere Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz von Wohngebäuden gefördert. Hierzu ist der Einbezug eines Expertenbüros für Energieeffizienz für die Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Heizungsoptimierung
- Heizungstechnik
- Anlagentechnik
- etc.
- Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Förderübersicht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit dem Darlehen der Investitions- und Strukturbank (ISB) den Kauf, den Bau oder die Modernisierung von Wohneigentum. Voraussetzungen hierfür sind, dass das Objekt in Rheinland-Pfalz liegt und es sich um ein selbstgenutztes Wohnobjekt handelt.
- Darlehenssumme zwischen 25.000 € und 100.000 € frei wählbar
- Zinsbindung 10, 15 oder 20 Jahre
- keine Einkommensgrenzen
- keine Wohnflächenobergrenzen
Weitere Informationen zum ISB-Darlehen finden Sie hier.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Eine besondere Variante ist der Wohn-Riester. Seit 2008 ist es möglich, diese Förderung in die Finanzierung der eigenen Immobilie einzubinden.
Riester-Förderung können Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum barrierefrei modernisieren. Dafür muss ein Sachverständiger – beispielsweise ein Architekt – die zweckgerechte Verwendung bestätigen.
Ab 01.01.2024 haben Sie zudem die Option Ihr angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie förderfähig einzusetzen. Auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen dürfen Sie dafür verwenden.
Weitere Informationen zum Thema Wohn-Riester finden Sie hier.
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